Allgemein: Ab wann gilt die DIN 1946-6, Ausgabe Mai 2009?

Die Norm gilt ab dem Tag ihrer Veröffentlichung.



Allgemein: Welchen Status hat die Norm?

Die Norm wird zur anerkannten Regel der Technik, wenn sie von der Mehrheit der Marktteilnehmer angewendet wird. Es ist davon auszugehen, dass dies kurze Zeit nach der Veröffentlichung der Fall sein wird, weil bereits der Entwurf der Norm überwiegend am Markt angewendet worden ist.



Allgemein: Wie unterscheidet sich DIN 1946-6 von DIN 18017-3?

DIN 18017-3 ist eine Norm zur Lüftung von fensterlosen Räumen. Die Norm beschreibt ventilatorgestützte Entlüftungssysteme, denen die Außenluft von außen über die Wohn- und Aufenthaltsräume der Nutzungseinheit zugeführt wird. DIN 1946-6 ist eine Norm zur Lüftung der Räume einer Nutzungseinheit (Wohnung). Die Norm enthält Anforderungen, Bemessungs- und Ausführungsregeln. Ein Abluftsystem der DIN 1946-6 unterscheidet sich von einem Entlüftungssystem nach DIN 18017-3 durch weiter gehende Anforderungen, Bemessungs- und Ausführungsregeln betreffend z.B. Betriebsstufen der Lüftungsgeräte, Anordnung von ALD in der Gebäudehülle, Anforderungen an die thermische Behaglichkeit etc.



Allgemein: Warum wurden Zuluftsysteme in die Norm aufgenommen?

Zuluftsysteme wurden in die Norm aufgenommen, weil Zuluftsysteme auch in den entsprechenden europäischen Normen beschrieben sind und dies von der einschlägigen Industrie gewünscht worden ist. Durch die Regelung von Zuluftsystemen in DIN 1946-6 ist es möglich, sie so zu beschreiben, dass ein unzulässiger Überdruck im Gebäude weitestgehend verhindert wird, der ggf. Bauschäden verursachen kann.



Allgemein: Wo sind Beispiele genannt?

Es ist vorgesehen, Beispiele in einem Beiblatt zu DIN 1946-6 zu veröffentlichen.



Allgemein: Entspricht es der Intention der DIN 1946-6, wenn zur nutzerunabhängigen Sicherstellung der Lüftung zum Feuchteschutz z.B. ein dezentraler Wohnraumlüfter mit Wärmerückgewinnung eingesetzt wird? Kann in diesem Fall der Wohnraumlüfter als "ALD" eingestuft und zur Lüftung zum Feuchteschutz dimensioniert werden, wenn die Nennlüftung mit freier Lüftung konzipiert werden soll?

Intention der DIN 1946-6 "Lüftung von Wohnungen" ist es, Vorgaben in den Bauordnungen der Länder bzw. in europäischen Richtlinien, für auf dem Markt angebotene Techniken, auszufüllen. In der Norm sind deshalb Planungs- und Auslegungskriterien beschrieben, mit denen

Die DIN 1946-6 regelt an dieser Stelle nicht, welche Öffnungen und Verfahren hierfür genutzt werden können. Eine normgerechte Auslegung für ventilatorgestützte System erfolgt nach Abschnitt 8 der DIN 1946-6.





Änderungen: Welche Bedeutung kommt dem neu eingeführten Lüftungskonzept zu?

Änderungen in der Bauweise der Gebäudehülle haben auch Änderungen bei der Lüftung der Räume in einem Gebäude zur Folge. Durch die Aufnahme eines Lüftungskonzeptes in die DIN 1946-6 sollen grundsätzliche Fragen zur Lüftung eines/r Gebäudes/Nutzungseinheit geklärt werden.

Im Einzelnen ist dies im 1. Teil des Lüftungskonzeptes, ob lüftungstechnische Maßnahmen für das Gebäude notwendig sind und im 2. Teil des Lüftungskonzeptes die Auswahl eines Lüftungssystems. Mit dem 1. Teil des Lüftungskonzeptes, wird auf Änderungen in der Bauweise der Gebäudehülle reagiert, die heute weitgehend luftdicht ausgeführt werden kann. Mit dem 2. Teil des Lüftungskonzeptes werden anhand von Kriterien die verschiedenen, möglichen Lüftungssysteme charakterisiert, um die Auswahl eines Lüftungssystems für ein Projekt zu erleichtern.





Änderungen: Warum wurde die "Lüftung zum Feuchteschutz" eingeführt?

Die "Lüftung zum Feuchteschutz" wurde als Lüftungsstufe eingeführt, weil Gebäude heute so luftdicht gebaut werden können, dass eine ausreichende, dauernde Selbstlüftung der Räume durch Wind und Thermik nicht mehr bei allen Gebäuden zu erwarten ist. Die Vielzahl von Feuchteschäden in Neubauten und vor allem in modernisierten Gebäuden bestätigen dies.



Änderungen: Wie wurden die Außenluft-Volumenströme festgelegt?

Die notwendigen Außenluftvolumenströme zur Lüftung der Räume, wurden aufbauend auf der Auswertung von einer Vielzahl von Erfahrungen und Untersuchungen an ausgeführten Gebäuden festlegt. Den 4 Lüftungsstufen wurden charakteristische Verhaltensweisen der Nutzer zugrunde gelegt. Aus den Untersuchungen hat sich ergeben, dass für die "Lüftung zum Feuchteschutz", d.h. für die Schadensfreihaltung des Gebäudes nur relativ kleine Außenluftvolumenströme notwendig sind, die bei Neubauten und bei modernisierten Gebäuden heute nicht mehr immer durch In- und Exfiltration gegeben sind.



Änderungen: Warum wurden neue Abschnitte mit "erhöhten Anforderungen" eingeführt?

Erhöhte Anforderungen an die "Raumluftqualität", an die "Energieeffizienz" und an den "Schallschutz" wurden eingeführt, weil diese Themen verstärkt am Markt nachgefragt werden. Weder in den Bauordnungen der Länder, noch in den europäischen Regeln werden diese Themen angemessen berücksichtigt. Die Aufnahme dieser Abschnitte ist sicherlich für die weitere Entwicklung der Lüftungstechnik im Wohnbereich von großer Bedeutung.



Änderungen: Werden die vorhandenen europäischen Regeln umgesetzt?

Das Berechnungsverfahren für die Festlegung der notwendigen Außenluftvolumenströme wurde aufbauend auf den europäischen und den nationalen Regeln so einfach wie möglich festgelegt.Dafür wurde Deutschland, im Hinblick auf die Windverhältnisse in ein windschwaches und ein windstarkes Gebiet unterteilt. Windschwach gilt ein Gebiet in Deutschland, wenn es sich im Windgeschwindigkeitsbereich von im Jahresmittel < 3,3 m/s befindet. Als windstark gelten alle anderen Gebiete. Als maßgebend für die Lüftung eines Gebäudes wurde ferner die Heizperiode definiert.



Änderungen: Warum wurden die Bezeichnungen der Lüftungs-Betriebsstufen geändert?

Änderungen in der Bezeichnung der Lüftungs-Betriebsstufen wurden vorgenommen, weil es insbesondere bei den Betriebsstufen "Mindestlüftung" und "Grundlüftung" zu Verwechselungen kam. In der EnEV wird der Begriff "Mindestlüftung" für den in der Heizperiode im Mittel zu- und abgeführten Außen- und Abluftvolumenstrom verwendet. Um in Zukunft eindeutige Begriffe für unterschiedliche Sachverhalte (für die Auslegung der Anlage und deren Komponenten oder für die energetische Bewertung in der Heizperiode) zu haben, ersetzt der neue Begriff  "Reduzierte Lüftung" den alten Begriff "Mindestlüftung" und der neue Begriff "Nennlüftung" den alten Begriff  "Grundlüftung". Die weiteren Begriffe blieben unverändert.



1 Anwendungsbereich: Was sind gleichartig genutzte Raumgruppen?

Gleichartig genutzte Raumgruppen sind Räume in Nutzungseinheiten, in denen eine vergleichbare Menge an Schadstoffen freigesetzte werden wie in den Räumen einer Wohnung. Die beschriebenen, notwendigen Außenluftvolumenströme beziehen sich auf Wohnungen mit einer auf die Fläche bezogenen Belegungsdichte



1 Anwendungsbereich: Warum wird ein Kennzeichnungssystem eingeführt?

Ein Kennzeichnungssystem wurde für die verschiedenen Lüftungssysteme eingeführt, weil sie sehr unterschiedliche Eigenschaften aufweisen können. Durch ein einfaches Kennzeichnungssystem nach den Regeln europäischer Normen sollen dem Nutzer einer Wohnung die wesentlichen Eigenschaften des installierten Lüftungssystems auf Dauer bekannt gemacht werden. Wesentliche Eigenschaften eines Lüftungssystems können sein z.B. die gewünschte Energieeffizienz, aber auch sicherheitstechnische Fragen durch die Aufstellung einer raumluftabhängigen Feuerstätte.



1 Anwendungsbereich: Wie sieht ein Kennzeichnungssystem für freie Lüftungssysteme aus?

Auch ein freies Lüftungssystem, wie eine Querlüftung zum Feuchteschutz, eine Querlüftung oder eine Schachtlüftung kann unterschiedliche Eigenschaften aufweisen. Das Kennzeichnungssystem beschreibt die Eigenschaften des Lüftungssystems, z.B. erhöhter Schallschutz mit einzelnen Buchstaben und ist in den Unterlagen anzugeben.



1 Anwendungsbereich: Warum wird die aktive Kühlung nicht behandelt?

Die aktive Kühlung eines ventilatorgestützten Lüftungssystems wird derzeit in der Norm nicht behandelt, weil in der EnEV noch keine Festlegungen hinsichtlich der einzuhaltenden Anforderungen gestellt werden. Sobald in der gültigen EnEV Festlegungen getroffen sind, soll in einer Ergänzung die aktive Kühlung in die Norm aufgenommen werden.



1 Anwendungsbereich: Warum gilt für die Lüftung von fensterlosen Räumen die DIN 18017-3?

Für die Lüftung von fensterlosen Räumen gilt weiterhin die DIN 18017-3. Vertreter der Baubehörden wünschen die klare Trennung der Lüftungssysteme für fensterlose Räume von den Lüftungssystemen für die Räume einer Nutzungseinheit, weil derzeit alle Verweise aus dem bauaufsichtlichen Bereich auf die DIN 18017-3 lauten. Hierbei handelt es sich vor allem um Verweisungen in der "Richtlinie für die Lüftung von fensterlosen Räumen" und in der "Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie" (M-LÜAR).



3.1 Begriffe: Woher kommen diese Abmessungen für den Aufenthaltsbereich?

Die Abmessungen für den Aufenthaltsbereich entstammen der DIN EN ISO 7730. Dieselben Abmessungen für den Aufenthaltsbereich waren bereits in der bisher geltenden Norm enthalten.



3.1 Begriffe: Wozu wird die Definition des Aufenthaltsbereiches verwendet?

Die Anforderungen an die thermische Behaglichkeit müssen nur innerhalb des definierten Aufenthaltsbereiches eingehalten werden. Insbesondere für die Anordnung von Lüftungskomponenten für Außen- bzw. Zuluft, wie ALD oder ZuLD, ist dies von Bedeutung.



3.1 Begriffe: Ist eine Bedarfslüftung auch ohne Sensortechnik möglich?

Nein, im Regelfall werden für die Steuerung der Volumenströme nach der Schadstoffbelastung geeignete Sensoren benötigt.



3.1 Begriffe: Was ist mit zeitweiliger Abwesenheit bei Lüftung zum Feuchteschutz gemeint?

Durch die Lüftung zum Feuchteschutz sollen Schimmelpilzbildung und Feuchteschäden bei typischen Nutzungsbedingungen verhindert werden. Dabei werden maximal denkbare Feuchteeinträge nicht abgedeckt. Einer typischen Nutzung liegt eine zeitweilige Abwesenheit der Nutzer (z. B. bei Urlaub, aber auch tagsüber) zugrunde. Z.B. Wäschetrocknen in Wohnungen ist durch die Lüftung zum Feuchteschutz nicht abgedeckt.



3.1 Begriffe: Warum diese Umbenennung?

Siehe oben, Änderungen (1h)



3.1 Begriffe: Warum diese Umbenennung?

Siehe oben, Änderungen (1h)



3.1. Begriffe: Warum wird die Zuluft rot bezeichnet?

In europäischen Regeln werden für die Zuluft verschiedene Farben für unterschiedliche Luftbehandlungen festgelegt. Nachdem in aller Regel bei der Lüftung von Wohnungen keine oder nur eine Luftbehandlung (Erwärmung) vorliegt, wurde zur Vereinheitlichung, für die Zuluft rot gewählt.



3.1.37 Lüftung zum Feuchteschutz: Welche "kritische Feuchte" liegt der Lüftung zum Feuchteschutz zugrunde?

Die Lüftung zum Feuchteschutz definiert die niedrigste an den Außenluftvolumenstrom (Außenluftwechsel) zu stellende Forderung, um Tauwasser- bzw. Schimmelpilzbildung in Verbindung mit typischen Feuchtelasten (ohne Wäschetrocknen) in Wohnungen im Regelfall zu vermeiden. Sie hat nur den Schutz von Mensch und Bausubstanz zum Ziel und stellt nicht den für einen ausreichenden raumlufthygienischen Wohnkomfort notwendigen Luftvolumenstrom (Luftwechsel) dar. Die Lüftung zum Feuchteschutz definiert, dass Schimmelpilzbildung vermieden wird, wenn Oberflächenfeuchten von 80% über längere Zeiträume an mehreren aufeinander folgenden Tagen nicht überschritten werden. Dabei wird der Einfluss von Wärmebrücken in der Baukonstruktion berücksichtigt. Aus diesen Gründen ergeben sich geringere Außenluftvolumenströme für die Lüftung zum Feuchteschutz für neue und sanierte Gebäude als für Gebäude mit einem geringen Wärmeschutz. Da sich die Feuchtelasten raumweise unterscheiden, werden unterschiedliche raumweise Außenluftvolumenströme zum Feuchteschutz gefordert.



4.1 Allgemeines: Warum wird die Erstellung eines Lüftungskonzeptes gefordert?

Die Erstellung eines Lüftungskonzeptes wird gefordert, weil durch den technischen Fortschritt die Hülle eines Gebäude so dicht erstellt werden kann und auch wird, dass eine ausreichende Minimallüftung zur Feuchteabfuhr und damit zur Schadensfreiheit nicht mehr allgemein gegeben ist. Die sehr hohe Anzahl an Schadensfällen durch Feuchteschäden, wie Schimmelpilze, speziell in modernisierten Gebäuden, in denen Fenster ausgetauscht worden sind, belegen dies. Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge und zur Schadensabwehr ist deshalb die Erstellung eines Lüftungskonzeptes eingeführt worden.



4.1 Allgemeines: Wie wird die Luftdurchlässigkeit der Gebäudehülle bei den einzelnen Räumen berücksichtigt?

Die Luftdurchlässigkeit der Gebäudehülle gilt für die gesamte Nutzungseinheit. Bei der Beurteilung der einzelnen Räume wird eine gleichmäßige Verteilung der Undichtheiten in der Gebäudehülle entsprechend der Nutzfläche auf die einzelnen Räume unterstellt. Untersuchungen in der Praxis haben ergeben, dass diese Vereinfachung für den angestrebten Zweck vertretbar ist.



4.1 Allgemeines: Sind die angegebenen Schritte bei der Erstellung eines Lüftungskonzeptes alle zwingend durchzuführen?

Die angegebenen Schritte sind dann vollständig durchzuführen, wenn noch keine weiteren lüftungstechnischen Entscheidungen getroffen worden sind. Wenn z.B. aus anderen Gründen bereits ein ventilatorgestütztes Lüftungssystem ausgeführt wird, können die vorausgehenden Schritte übersprungen werden. Dies ist dann z.B. möglich, wenn bereits ein Lüftungssystem feststeht, mit dem die Lüftung zum Feuchteschutz gegeben ist und die Auswahl eines Lüftungssystems feststeht.



4.1 Allgemeines: Wenn in Schritten jeweils weniger als 1/3 modernisiert wird, ist dann die Modernisierung lüftungstechnisch nicht relevant?

Wenn in mehreren, zeitlich versetzten Schritten jeweils weniger als 1/3 modernisiert wird, ist trotzdem ein Lüftungskonzept zu erstellen. Spätestens beim zweiten Schritt muss ein Lüftungskonzept erstellt werden, weil nicht mehr von einem für den Gebäudebestand anzusetzenden n50 - Wert von 4,5 1/h ausgegangen werden kann. Wenn weniger als 1/3 der Fläche der Gebäudehülle modernisiert wird (z.B. Austausch eines Fensters), ist dies lüftungstechnisch zu vernachlässigen, weil bereits der Ausgangswert des n50 - Wertes große Unsicherheiten enthält.



4.2.1 Allgemeines: Gilt die Bedingung nur für die Nutzungseinheit oder auch für jeden einzelnen Raum?

Die Anforderung gilt sowohl für die gesamte Nutzungseinheit als auch für jeden einzelnen Raum. Die gewählte, einfache Bedingung ist auf die gesamte Nutzungseinheit anzuwenden, weil auch die Infiltration für die gesamte Nutzungseinheit bestimmt wird. Selbstverständlich könnte sie auch für einzelne Räume angewandt werden.



4.2.1 Allgemeines: Wie kann eine Entlüftungsanlage nach DIN 18017-3 bei der Ermittlung der Infiltration berücksichtigt werden?

Hinsichtlich der Beurteilung der Infiltration für eine Entlüftungsanlage nach DIN 18017-3, siehe FAQ DIN 18017-3.



4.2.1 Allgemeines: Wenn über ingenieurmäßige Methoden nachgewiesen werden kann, dass sich schimmelpilzkritische Zustände auf den raumseitigen Oberflächen der Außenbauteile nicht einstellen können, dürfen dann die notwendigen Außenluftvolumenströme zur Lüftung zum Feuchteschutz reduziert werden?

Grundsätzlich können für Nachweise immer auch ingenieurmäßige Methoden angewendet werden. Ein solcher Nachweis kann sich allerdings immer nur auf einen Einzelfall beziehen, weil die Parameter Feuchteeintrag, Belegungsdichte, Nutzerverhalten, Außen- und Innentemperatur, Möblierung, etc. sehr stark variieren können und dann auch entsprechend dokumentiert werden müssen.



4.2.2 Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz: Wie ist der tatsächliche Wärmschutz von modernisierten Gebäuden zu bestimmen?

Der Wärmeschutz  eines Gebäudes kann aus Plänen ermittelt werden. Es genügt im Regelfall, die Wärmedämmung auch nach den Anforderungen der Wärmeschutzverordnungen mit Hilfe des Baujahres des Gebäudes anzugeben. Bei einem modernisierten Gebäude mit einer außenseitig ergänzenden Dämmung der Fassade und einer Modernisierung der Fenster kann die tatsächliche Wärmedämmung berechnet werden. Im Regelfall kann dann von einer „hohen“ Wärmedämmung ausgegangen werden. Gebäude mit „hoher“ Wärmedämmung entsprechen mindestens dem Standard, der durch die Wärmeschutzverordnung 1995 gesetzt wurde. Die EnEV baut auf diesem Standard auf.



4.2.2 Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz: Wird der Außenluftvolumenstrom für den Feuchteschutz unabhängig von der Raumhöhe ermittelt?

Bei der Ermittlung/Festlegung des Außenluftvolumenstroms in Abhängigkeit von der Wohnungsfläche spielt die Raumhöhe keine Rolle. Die Raumhöhe spielt nur bei der Ermittlung des Raumvolumens eine Rolle, wenn aus dem Volumenstrom der Luftwechsel ermittelt werden soll. Weil es sich um Wohngebäude handelt, kann vorausgesetzt werden, dass die Variationen in der Raumhöhe im Regelfalle so gering sind, dass Letztere vernachlässigbar ist. Nur bei stark abweichenden Raumhöhen (H > 3,0 m) sollte bei Luftwechsel-Vergleichen das tatsächliche Raumvolumen berücksichtigt werden.



4.2.3 Luftvolumenstrom durch Infiltration (Einfluss der Gebäudehülle): Wie werden Gebäuden mit mehr als 4 Geschossen berücksichtigt?

Auch für Gebäude mit mehr als 4 Geschossen kann vereinfachend mit der angegebenen Gleichung gerechnet werden. Bei höheren Gebäuden errechnet sich ein größerer Volumenstrom durch Infiltration. Das Ergebnis ist für diese Gebäude lüftungsseitig also immer auf der sicheren Seite (bzgl. Heizungsplanung siehe nationales Beiblatt zur DIN EN 12831). Bei Gebäuden außerhalb einer normalen Lage dürfen aber auch die im Anhang I enthaltenen Korrekturen für abweichende Gebäudehöhen bzw. abweichende Gebäudelagen (Wind-Abschirmungen) angesetzt werden. Mit der einfachen Regelung wird die überwiegende Anzahl an Wohngebäuden richtig abgebildet.



4.2.4 Lüftungstechnische Maßnahme: Fensterlose Räume werden im Gebäudebestand mit einer Lüftungsanlage entlüftet, bei der die Zuluft über die Wohn- und Aufenthaltsräume zugeführt wird und die Abluft über eigene Schächte über Dach abgeführt wird, sogenannte Berliner Lüftung. Wie ist zu verfahren, wenn durch lüftungstechnisch relevante Änderungen an der Gebäudefassade die Erstellung eines Lüftungskonzeptes notwendig ist?

Die beschriebene Lüftungsanlage ist derzeit in keinem gültigen Regelwerk beschrieben. Deshalb soll für diese Lüftungsanlage die DIN 1946-6, Ausgabe 06/2009 herangezogen werden. Nach dieser Norm sind drei verschiedene Wege möglich:

  1. Bestandsschutz für den Lüftungsschacht in Verbindung mit Einzelnachweis der Sicherstellung des notwendigen Außenluftvolumenstromes über ALD.
  2. Umrüstung zu einer Hybridlüftungsanlage: Nach Abschnitt 5.2.3.2 und Abschnitt 8.2.8 der DIN 1946-6 sind Hybridlüftungsanlagen als Abluftanlagen unter Beachtung der Anforderungen nach 7.2.5 Schachtlüftung auszuführen. Die entsprechenden Anforderungen sind zu beachten.
  3. Umrüstung zu einer Schachtlüftung Nach Abschnitt 5.2.2 und Abschnitt 7.2.5 der DIN 1946-6 sind Lüftungsschächte auszuführen.

Die entsprechenden weiteren Anforderungen für die Nachströmung der Außenluft über ALD und die Luftführung sind zu beachten.





4.2.4 Lüftungstechnische Maßnahme: Fensterlose Räume werden im Gebäudebestand mit einer Lüftungsanlage nach DIN 18017-1 entlüftet. Wie ist zu verfahren, wenn durch lüftungstechnisch relevante Änderungen an der Gebäudefassade die Erstellung eines Lüftungskonzeptes notwendig ist?

Lüftungsanlagen nach DIN 18017-1 führen den abgeschlossenen, fensterlosen Räumen über eigene Leitungen Zuluft zu und führen die ebenfalls über eigene Leitungen Abluft ab. Lüftungsanlagen nach DIN 18017-1 tangieren somit nicht die Lüftung von anderen Räumen einer Nutzungseinheit. Das Lüftungskonzept für eine Nutzungseinheit, umfasst damit alle Räume, mit Ausnahme des fensterlosen Raumes mit einer Lüftungsanlage nach DIN 18017-1.



5.1 Allgemeines: Speziell zu stellende Anforderungen müssen also Projekt bezogen vereinbart werden?

Allgemein zu stellende Anforderungen gelten für alle Gebäude, speziell zu stellende Anforderungen gelten für ein spezielles Projekt. Diese speziell zu stellenden Anforderungen müssen, wie dies auch bei anderen Themen üblich ist, mit dem Bauherrn verabredet werden.



5.2.2 Freie Lüftung: Planerisch muss also bereits zwischen den 3 Ausführungen der freien Lüftung unterschieden werden?

Es muss planerisch festgelegt werden, welche der 3 Ausführungsarten zur Anwendung kommen soll. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Ausführung der Hülle des Gebäudes bzw. auf die notwendigen Deckendurchbrüche für Lüftungsschächte. Die Ausführungsarten bedingen unterschiedliche Lüftungskomponenten, sie unterscheiden sich aber auch in der Leistungsfähigkeit der Lüftungssysteme.



5.2.2 Freie Lüftung: Warum wird nur die DIN 4108-7 erwähnt und nicht die EnEV?

Die EnEV ist in jedem Falle zu beachten. Die DIN 4108-7 beschreibt den Stand der Technik. Verordnungen sind grundsätzlich einzuhalten. Normen beschreiben die üblichen Verfahren.



5.2.3.2 Abluftsysteme: Eine Wärmepumpe kann also abluftseitig in ein Lüftungssystem integriert werden?

Eine Wärmerückgewinnung aus dem Abluftstrom mit Hilfe einer Luft-/Wasser-Wärmepumpe ist eine häufig angewandte Lösung. Eine Wärmepumpe im Abluftstrom erfordert allerdings einen großen, möglichst konstanten Abluftvolumenstrom. Im Regelfalle dient eine Luft-/Wasser-Wärmepumpe zur Erwärmung von Trinkwasser bzw. von Heizungswasser. Für größere, gleichmäßigere Abluftvolumenströme kann der Abluft auch Außenluft unter Berücksichtigung der durch Nutzer geschalteten Lüftungsstufen zugemischt werden.



5.2.3.2 Abluftsysteme: Ist die Basis für die Hybridlüftung die ventilatorgestützte Abluftanlage oder die Schachtlüftung? 

Eine Hybridlüftung oder kombinierte Lüftung basierte ursprünglich auf einer Modernisierung der Schachtlüftung im Bestand, um sie bei höheren Außentemperaturen als ventilatorgestützte Abluftanlage betreiben zu können. Sie muss im Gebäudebestand auf Basis einer Schachtlüftung und kann bei Neubauten auch als Abluftanlage ausgelegt werden. Bei Auslegung als Abluftanlage (kleinere Leitungsquerschnitte und mehr Einzelwiderstände als bei Auslegung eines Lüftungsschachtes) muss der Ventilator länger in Betrieb sein als bei Auslegung auf Basis einer Schachtlüftung, um immer genügend Abluft fördern zu können. Der Ventilator kann immer erst dann abgeschaltet werden, wenn sich (ausschließlich in der Heizperiode) durch den thermischen Auftrieb ein zur Überwindung der jeweils vorhandenen Strömungs- und Einzelwiderstände ausreichend großer Differenzdruck aufbaut, der in der Lage ist, entsprechend der Betriebsstufe Reduzierte Lüftung hinreichend große Abluftvolumenströme frei zu fördern. Als Führungsgrößen sind die Außenlufttemperatur oder der Differenzdruck geeignet und ein jeweils entsprechender Sensor notwendig. Dieser erfasst entweder die Außenlufttemperatur oder den Unterschied des UnterDrucks an geeigneter Stelle in der Hauptleitung gegenüber dem Umgebungsdruck.



5.2.3.3 Zuluftsysteme: Wie soll die Luft abströmen?

Bei einem Zuluftsystem nach DIN 1946-6 müssen zusätzlich zum Zuluftgerät oder Zuluftventilator für die Abströmung der Abluft ALD oder Lüftungsschächte vorgesehen werden, siehe auch Bilder AA.7, AA.8, und AA.9. Gemäß diesen Bildern müssen die entsprechenden ALD auf der gleichen Etage wie der Zuluftdurchlass angeordnet sein. Durch diese Maßnahme soll erreicht werden, dass die zugeführte Außenluft möglichst widerstandsfrei auch wieder abströmen und sich kein unvorteilhaft hoher Differenzdruck aufbauen kann.



5.2.3.3 Zuluftsysteme: Wie ist ein Zuluftsystem auszulegen?

Ventilatorgestützte Zuluftsysteme sind dann normkonform, wenn für die Abströmung der Abluft entsprechend groß dimensionierte ALD oder Abluftschächte vorgesehen werden. Gemäß Tabelle 10 darf maximal ein Überdruck von 4 Pa für die Bemessung der Lüftungskomponenten zugrunde gelegt werden. Durch die Begrenzung des maximal zulässigen Überdruckes sind erfahrungsgemäß so kleine Überdrücke zu erwarten, dass von einer Minimierung des Risikos für eine erhöhte Feuchteproblematik ausgegangen werden kann.



5.2.3.3 Zuluftsysteme: Können mit den beschriebenen Lüftungssystemen Feuchteschäden, auch an Fenstern, verhindert werden?

Feuchteschäden an Fenstern können nur dann durch das Lüftungssystem vermieden werden, wenn die Fensterkonstruktion den Anforderungen der DIN 4108-2 genügt.



5.2.3.5 Gebäudedichtheit: Warum wird nur die DIN 4108-7 erwähnt und nicht die EnEV?

Siehe oben, 5.2.2



5.2.4.1 Allgemeines: Wer ist der Planer?

Als Planer kann jede Person gelten, die für den Auftraggeber ein Lüftungssystem bestimmt. In der Norm sind keine Anforderungen an die Ausbildung oder die Qualifikation einer planerisch tätigen Person gestellt.



5.2.4.3 Lüftungssysteme aus Baueinheiten: Wer ist der Hersteller?

Als Hersteller kann jede Person oder Gesellschaft gelten, die für den Auftraggeber ein Lüftungssystem in den Verkehr bringt. In der Norm sind keine Anforderungen an den Hersteller, sei es als Person noch als Gesellschaft, gestellt.



5.3.1 Allgemeines: Fällt der Betrieb eines Lüftungssystems mit Feuerstätten unter allgemeine Anforderungen?

Der Betrieb eines Lüftungssystems mit einer Feuerstätte ist eine spezielle, Projekt bezogene Anforderung. Die einschlägigen Vorgaben der Feuerungsverordnungen der Länder sind zu beachten. Dabei muss zwischen raumluftabhängig zu betreibenden und raumluftunabhängig zu betreibenden Feuerstätten unterschieden werden. Feuerstätten und Lüftungssysteme können so vielfältig sein, dass konkrete Maßnahmen immer nur Projekt bezogen festgelegt werden können. Die Grundsätze der Feuerungsverordnungen der Länder für einen gemeinsamen oder einen wechselweisen Betrieb insbesondere von ventilatorgestützten Lüftungssystemen mit raumluftabhängigen Feuerstätten sind zu beachten. Dies gilt insbesondere auch bei späterer Ausrüstung die zu dieser Konstellation führt.



5.3.2 Allgemeine Anforderungen an Lüftungssysteme: Muss ein Luftaustausch auch zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten vermieden werden?

Ein Luftaustausch zwischen den Räumen verschiedener Nutzungseinheiten ist nicht zulässig. Diese Forderung beruht auf einer Forderung der Bauordnungen der Länder. Ein Luftaustausch zwischen verschiedenen Räumen einer Wohnung ist dagegen möglich. Luft aus Ablufträumen darf jedoch nicht in Wohn- und Aufenthaltsräume gelangen. Sowohl der Luftaustausch zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten als auch die Luftströmung aus Ablufträumen in Wohn- und Aufenthaltsräumen ist aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen unzulässig.



5.3.2 Allgemeine Anforderungen an Lüftungssysteme: Wie kann sichergestellt werden, dass die Qualität der Lüftung in der Nutzungseinheit nicht beeinträchtigt wird?

Eine Beeinträchtigung der Lüftung der Nutzungseinheit durch angeschlossene Nebenräume ist dann zu befürchten, wenn z.B. aus Nebenräumen mit einer hohen Staubbelastung oder einer hohen Temperatur oder einem hohen Schadstoffgehalt Luft abgesaugt wird. Ein Überströmen von Luft aus Nebenräumen in die Wohn- und Aufenthaltsräume kann z.B. bei freien Lüftungssystemen vermindert werden, wenn die Nebenräume mit möglichst dicht schließenden Türen verschlossen sind. Ein Überströmen von Luft aus Nebenräumen in die Wohn- und Aufenthaltsräume kann z.B. bei ventilatorgestützten Lüftungssystemen vermindert werden, wenn sich in den Nebenräumen ein Unterdruck gegenüber den restlichen Räumen aufbaut und die Luftförderung nicht unterbrochen wird. Der Anschluss von Nebenräumen kann ggf. häufigere Wartungsintervalle der Lüftungsanlage erfordern.



5.3.2 Allgemeine Anforderungen an Lüftungssysteme: Warum ist auch im inneren eines Gebäudes eine luftdichte Ausführung notwendig?

Die luftdichte Ausführung im Gebäude nach innen bezieht sich nur auf die Trennung der verschiedenen Nutzungseinheiten. Zwischen den Räumen einer Nutzungseinheit ist in aller Regel ein Überströmen von Luft erwünscht und notwendig.



5.3.2 Allgemeine Anforderungen an Lüftungssysteme: Müssen in Wohn-/Aufenthaltsräumen angeordnete Kochnischen an Abluftanlagen/-geräte angeschlossen werden?

In der Bayerischen Bauordnung wird in Art. 46 (1) ausgeführt (eine entsprechnde Regelung ist in der MBO in Art 48 (1) enhalten: "Jede Wohnung muss eine Küche und ausreichenden Abstellraum haben. Fensterlose Küchen oder Kochnischen sind zulässig, wenn sie selbständig lüftbar sind." Somit sind in Wohn- und Aufenthaltsräumen angeordnete Kochnischen als Abluftraum einzustufen und entsprechend ventilatorgestützt zu lüften.



5.3.3 Allgemeine Anforderungen an Brandschutz: Wie ist bei der Planung vorzugehen?

Es ist zu klären, in welche Gebäudeklasse das Gebäude einzugruppieren ist. Wenn aufgrund der Gebäudeklasse Anforderungen an die Übertragung von Feuer und Rauch gestellt werden, sind die Regelungen der M-LÜAR und der zutreffenden Landesbauordnung zu beachten. Allgemein dürfen keine leicht entflammbaren Baustoffe (B3) eingesetzt werden. Für Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 sowie Nutzungseinheiten mit nicht mehr als 400 m² in nicht mehr als zwei Geschossen werden nach der M-BauO keine Anforderungen an die Übertragung von Feuer und Rauch gestellt.



5.3.4 Allgemeine Anforderungen an Schallschutz: Wie ist bei der Planung vorzugehen?

Für alle Nutzungseinheiten sind die allgemeinen Anforderungen an den Schallschutz einzuhalten. Vom Bauherrn können allerdings besondere Anforderungen gestellt werden. Dies ist abzuklären. Schalltechnisch ist bei zentralen Lüftungsanlagen insbesondere die Schallübertragung über Luftleitungen sowie die Übertragung von Körperschall zu beachten. Bei dezentralen Lüftungsanlagen ist insbesondere der Schallleistungspegel der in Wohn-/Aufenthaltsbereichen aufgestellten Lüftungsgeräte zu beachten. Die besonderen Anforderungen sollten auch auf der Gebäudeseite ausgeführt werden. Es macht wenig Sinn die Lüftungsanlage mit erhöhten Anforderungen zu belegen und z. B. einfache Türen einzubauen.



5.3.5.1 Allgemeines: Warum wird die Kategorie B nach DIN EN ISO 7730 empfohlen?

Die Kategorie B der DIN EN ISO 7730 stellt den in Deutschland üblichen technischen Standard dar. Höhere Anforderungen können ausgeführt werden, wenn dies vom Bauherrn gewünscht wird. Dies ist projektbezogen zu vereinbaren.



5.3.5.2 Freie Lüftung: Ist das Zugluftrisiko DR von 20 % kompatibel mit der Kategorie B?

Das Zugluftrisiko DR von 20  % stellt nur einen Teil der in der Kategorie B enthaltenen Anforderungen dar.



5.3.5.3 Ventilatorgestützte Lüftung: Ist das Zugluftrisiko DR von 20 % kompatibel mit der Kategorie B?

Siehe oben, 5.3.5.2



5.3.5.3 Ventilatorgestützte Lüftung: Sind maximal 50 °C im definierten Aufenthaltsbereich und auf Dauer vertretbar?

Die maximal zulässige Zulufttemperatur von 50 °C bezieht sich auf den Zuluftausdurchlass. Im Aufenthaltsbereich sind solche Temperaturen natürlich weder kurzfristig noch auf Dauer vertretbar. Im definierten Aufenthaltsbereich müssen die Zulufttemperaturen deutlich niedriger sein. Dies kann z. B. erreicht werden durch Luftdurchlässe an der Decke und eine hohe Induktion von Raumluft im Bereich des Zuluftdurchlasses. Eine Temperatur von 50 °C ist allerdings auf Dauer zu hoch, um z.B. Verschwelungen und damit Verschmutzungen zu vermeiden. Kurzzeitig, z. B. für Aufheizvorgänge, kann dies hingenommen werden. Entweder müssen geeignete Maßnahmen vorgesehen werden oder niedrigere Zulufttemperaturen gewählt werden.



5.3.6.1 Allgemeines: Welche Räume werden hier angesprochen?

Hier handelt es sich vorwiegend um fensterlose Sanitärräume wie Bäder, WC, für die im Baurecht minimale Volumenströme festgelegt sind, oder um Volumenströme, die für Prozesse notwendig sind. Als typische prozessbedingte Volumenströme können z.B. Abluftströme aus Trockner oder Abluftströme aus Absaugungen (Staub) für bestimmte handwerkliche Tätigkeiten gelten.



5.3.6.2 Freie Lüftung: Ist der Volumenstrom für die Lüftung zum Feuchteschutz in jedem Raum sicherzustellen oder nur im Mittel für die Nutzungseinheit?

Der für die Lüftung zum Feuchteschutz notwendige Volumenstrom ist in jedem Raum sicherzustellen. Es ist allerdings ausreichend, den Nachweis für die Notwendigkeit von Lüftungstechnischen Maßnahmen für die Nutzungseinheit zu führen. Für den Standardfall kann eine ausreichend gleichmäßige Verteilung der Undichtheiten angenommen werden. Der Nachweis für die Nutzungseinheit reicht demnach in aller Regel aus. Dies kann nicht unterstellt werden, wenn die Undichtheiten in der Gebäudehülle offensichtlich extrem ungleich verteilt sind.



5.3.6.2 Freie Lüftung: Können auch Gebäude, mit einer Wärmedämmung der Außenwände wie z.B. ein Passivhaus, durch freie Lüftungssysteme gelüftet werden?

Aus lüftungstechnischer Sicht grundsätzlich ja. Die Außenluftvolumenströme nach DIN 1946-6 sind einzuhalten.



5.3.6.3 Ventilatorgestützte Lüftung: Kann eine Abluft-Herdhaube für die Intensivlüftung der Nutzungseinheit eingesetzt werden?

Eine Abluft-Herdhaube kann nicht für die Realisierung der Intensivlüftung für die gesamte Nutzungseinheit verwendet werden, weil dadurch die Abluft nur in dem Abluftraum Küche erhöht würde und nicht in allen jeweils betroffenen Ablufträumen. Die Balance zwischen Zu- und Abluft ist immer, in jeder Lüftungsstufe einzuhalten.



5.3.7.1 Allgemeines: Welche Grenzwerte werden für die Schadstoffe angesetzt?

Für die genannten Schadstoffe werden in der Norm keine Grenzwerte genannt, weil diese von den Nutzern sehr unterschiedlich empfunden werden und überdies für die Kombination der Schadstoffe nur in einigen Fällen an anderer Stelle (siehe geltende Hygienebestimmungen) Grenzwerte angegeben werden.



5.3.7.3 Ventilatorgestützte Lüftung: Ist Voraussetzung für eine H - Kennzeichnung der Lüftungsanlage der Einsatz eines H-Gerätes?

Voraussetzung für eine H – Kennzeichnung einer Lüftungsanlage ist der Einsatz eines H-Gerätes. Ein H-Gerät ist nach DIN 4719, die gleichzeitig erschienen ist, definiert. Die Zertifizierung von Lüftungsgeräten nach DIN 4719 ist derzeit in Vorbereitung. Ein H-Gerät ist deshalb Voraussetzung, weil mit anderen Komponenten der Lüftungsanlage Probleme, die durch das Lüftungsgerät verursacht werden, nicht behoben werden können.



5.3.7.2 Ventilatorgestützte Lüftung: Warum kann mit einem Zuluftgerät keine H-Kennzeichnung einer Lüftungsanlage erfolgen?

In DIN 4719 sind Zuluftgeräte nicht explizit beschrieben. Weil die H-Kennzeichnung einer Lüftungsanlage auf der H-Kennzeichnung eines Lüftungsgerätes aufbaut, ist sie in der DIN 1946-6 nicht aufgenommen. Wird dies gewünscht, sind die entsprechenden Abschnitte der DIN 1946-6 und der DIN 4719 zu überarbeiten.



5.3.7.3 Ventilatorgestützte Lüftung: Ist für eine H-Kennzeichnung einer Lüftungsanlage nur Abschnitt 9 zusätzlich einzuhalten?

Im Abschnitt 9 der DIN 1946-6 sind die notwendigen Hinweise für die H - Kennzeichnung einer Lüftungsanlage sowie die Hinweise auf weitere Abschnitte enthalten. Neben den reinen Nachweisen zur Ausführung einer Lüftungsanlage sind selbstverständlich auch Hinweise für die Dimensionierung und Hinweise zur Verwendung der Komponenten zu beachten.



5.3.8.2 Ventilatorgestützte Lüftung: Ist Voraussetzung für die E - Kennzeichnung einer Lüftungsanlage der Einsatz eines E-Gerätes?

Voraussetzung für eine E – Kennzeichnung einer Lüftungsanlage ist der der Einsatz eines E-Gerätes. siehe auch 5.3.7.3



5.3.8.2 Ventilatorgestützte Lüftung: Warum kann mit einem Zuluftgerät keine E-Kennzeichnung einer Lüftungsanlage erfolgen?

In DIN 4719 sind Zuluftgeräte nicht explizit beschrieben. Weil die E-Kennzeichnung einer Lüftungsanlage auf der E-Kennzeichnung eines Lüftungsgerätes aufbaut, ist sie in der DIN 1946-6 nicht aufgenommen. Wird dies gewünscht, sind die entsprechenden Abschnitt der DIN 1946-6 und der DIN 4719 zu überarbeiten. Mögliche Techniken für die E-Kennzeichnung von Lüftungsgeräten sind in der DIN 4719 beschrieben.



5.3.8.2 Ventilatorgestützte Lüftung: Ist für eine E-Kennzeichnung einer Lüftungsanlage nur Abschnitt 9 zusätzlich zu beachten?

Im Abschnitt 9 der DIN 1946-6 sind die notwendigen Hinweise für die H – Kennzeichnung einer Lüftungsanlage sowie die Hinweise auf weitere Abschnitte enthalten, siehe 5.3.7.3



5.3.8.2 Ventilatorgestützte Lüftung: Reichen die nach europäischen Regeln ermittelten Kenngrößen nicht?

In der derzeit vorliegenden Form reichen die in europäischen Normen beschriebenen Kenngrößen nicht aus, die Anforderungen auszufüllen. Entsprechende Anträge zur Ergänzung der europäischen Normen sind gestellt worden.



5.3.9.1 Allgemeines: Setzt eine schall-technisch günstige Planung ausschließlich die nach DIN 4719 für die Lüftungsgeräte ermittelten Kenngrößen voraus?

Die in DIN 4719 für Lüftungsgeräte aufgelisteten Kenngrößen zur Beschreibung der schalltechnischen Eigenschaften erleichtern die Planung einer Lüftungsanlage. Für eine leichtere, standardisierte Auslegung werden in Übereinstimmung mit den europäischen Regeln die genannten Kenngrößen verwendet. Die nach DIN 4719 nach einheitlichen Verfahren ermittelten Kenngrößen sind Voraussetzung für eine sachgerechte Auslegung von Lüftungsanlagen.



5.3.9.1 Allgemeines: Können auch freie Lüftungssysteme erhöhte schalltechnische Anforderungen erfüllen?

In DIN 4719 sind die Bauteile/Produkte für freie Lüftungssysteme nicht explizit beschrieben. Weil die S-Kennzeichnung eines Lüftungssystems auf der S-Kennzeichnung der Bauteile/Produkte aufbaut, ist sie in der DIN 1946-6 nicht aufgenommen. Wenn dies gewünscht würde, wären entsprechende Abschnitte der DIN 1946-6 und der DIN 1946-6 zu überarbeiten.



5.3.9.5 Schallübertragungen von Raum zu Raum über die Luftleitungen und über Überström-Luftdurchlässe (ÜLD): Aufgrund welcher Kenngrößen sollen Schalldämpfer ausgelegt werden?

Schalldämpfer sind aufgrund des angegebenen Schallleistungspegels der in die angeschlossenen Leitungen emittiert wird zu dimensionieren. Der in den Aufstellraum und der in die angeschlossenen Leitungen emittierte Schallleistungspegel wird angegeben.



5.3.9.5 Schallübertragungen von Raum zu Raum über die Luftleitungen und über Überström-Luftdurchlässe (ÜLD): Warum ist der erforderliche Ver-brennungsluftbedarf von Feuerstätten nicht Bestandteil dieser Norm?

Der erforderliche Verbrennungsluftstrom von Feuerstätten ist nicht berücksichtigt worden, weil Feuerstätten einen sehr unterschiedlich großen Luftvolumenstrom benötigen und die Gewerke Heizung und Lüftung selten zum gleichen Zeitpunkt und von derselben Personen geplant und errichtet werden. Der verstärkte Übergang auf raumluftunabhängig zu betreibende Feuerstätten erfordert immer seltener einen eigenen Luftvolumenstrom, der dem Aufstellungsraum zu entnehmen ist. Wenn die Verbrennungsluft berücksichtigt werden müsste, müsste die Luftversorgung sicherheitstechnische Aufgaben übernehmen. Dies ist Gewerke übergreifend, aus Haftungsgründen, weil jeweils andere Personen betroffen sind, sehr schwierig zu realisieren. Ein weiteres Risiko kann sich beim Austausch der jeweiligen Geräte, oder einer Nutzungsänderung ergeben.



6.0 Sind die Außenluftvolumenströme bei einer Standardlüftungsanlage nach DIN 1946.6 nach oben begrenzt?

Für Standardlüftugnsanlagen wird in der Norm keine Begrenzung des maximal geförderten Außenluftvolumenströmes gefordert. Empfohlen wird, den maximal geförderen Außenluftvolumenstrom auf das doppelte des minimal notwendigen Außenluftvolumenstromes bei der Lüftungsstufe "Nennlüftung" zu begrenzen. Bei höheren Außenluftvolumenströmen werden hohe Lüftungswärmeverluste verursacht.



6.1.1 Allgemeines: Wie soll berücksichtigt werden, wenn ein Raum bei einer Modernisierung zum Abluftraum wird?

Wenn ein Raum im Rahmen einer Modernisierung zum Abluftraum wird, sind die Außenluftvolumenströme für alle Räume neu festzulegen. Dazu ist ein neues Lüftungskonzept zu erstellen. Änderungen der Nutzung von Räumen haben immer ein neues Lüftungskonzept zur Folge. siehe oben 5.2.4.1



6.1.1 Allgemeines: Wie sollen die verschiedenen Lüftungs-Betriebsstufen angewendet werden?

Zweck der Lüftung zum Feuchteschutz ist es unabhängig vom Nutzer dauernd eine ausreichende Lüftung für die Räume sicherstellen. Die Lüftungsstufe dient zur Schadensabwehr für das Gebäude und vorbeugend der Gesunderhaltung der Nutzer. Zweck der Reduzierten Lüftung ist es bei kurzzeitiger Abwesenheit der Nutzer einen ausreichenden Luftaustausch sicherzustellen. Zweck der Nennlüftung ist der ausreichende Luftaustausch bei planmäßiger Belegung der Nutzungseinheit. Zwecke der Intensivlüftung ist die kurzzeitige Realisierung eines erhöhten Luftaustausch in einem oder in mehreren Räumen. Im Regelfall werden also die Lüftungsstufen "Reduzierte Lüftung" und "Nennlüftung" angewandt.



6.1.1 Allgemeines: Sind die Außenvolumenströme bei einer Standard-Abluftanlage nach DIN 1964-6 nach oben begrenzt?

Für Lüftunganlagen und damit auch für Standard-Abluftanlagen ist in der DIN 1946-6 keine Begrenzung des maximal geförderten Außen-Luftvolumenstromes gefordert. Aus energetischen Gründen und zur Vermeidung zu trockener Raumluft im Winter soll der maximal geförderte Außenluftvolumenstrom das Doppelte des minimal notwendigen Außen-Luftvolumenstromes bei der Lüftungsstufe "Nennlüftung" nicht übersteigen. Empfohlen wird allerdings auch bei Standard-Abluftanlagen zur Vermeidung unnötiger Lüftungswärmeverlustes eine Wärmerückgewinnung vorzusehen, oder zumindest eine Bedarfsführung vorzusehen.
Bei "E" gekennzeichneten Lüftungsgeräten ist eine Wärmerückgewinnung oder eine Bedarfsführung Bestandteil der Kennzeichnung des Lüftungsgerätes.




6.1.2.1 Allgemeines: Wie wird die Forderung bei freier Lüftung realisiert?

Bei freien Lüftungssystemen müssen die notwendigen Außenluftvolumenströme entweder durch Undichtheiten in der Gebäudehülle allein, oder durch die Auslegung zusätzlicher ALD in der Gebäudehülle in allen Räumen und ggf. durch die Auslegung von Lüftungsschächten erbracht werden. Bei Querlüftung (Feuchteschutz) ist die Lüftungs-Betriebsstufe Lüftung zum Feuchteschutz und bei Querlüftung bzw. bei Schachtlüftung die Lüftungs-Betriebsstufe Reduzierte Lüftung maßgeblich.



6.1.2.2 Lüftung zum Feuchteschutz: Wie ist die Gleichung bei einseitig orientierten Wohn- und Aufenthaltsräumen anzuwenden?

Bei der Anwendung der Gleichung wird an dieser Stelle kein direkter Unterschied im Hinblick auf die Orientierung der Wohn- und Aufenthaltsräume gemacht. Die Berücksichtigung der fehlenden Möglichkeit, diese Wohnungen quer zu lüften, kann später indirekt über den Faktor fSys (Tabelle I.1), der über den Faktor fwirk,Komp in die Gleichung 13 einfließt und über diesen zu einer Reduktion der zu berücksichtigenden In- und Exfiltration führt, berücksichtigt werden.



6.1.3.1 Allgemeines: Erlaubt die Anmerkung generell die Festlegung des Außenluftvolumenstromes ermittelt nach der Fläche?

Die Festlegung der notwendigen Außenluftvolumenströme in Kleinwohnungen mit z.B. einem fensterlosen Bad/WC (45 m³/h) und einer Kochnische (45 m³/h) kann abhängig von der Nutzfläche erfolgen. Bei einer Nutzfläche von 40 m² ist dann die Auslegung für 65 m³/h durchzuführen, also deutlich geringer als es der Summe der Ablufträume, d.h. 90 m³/h, entspricht. Bei diesen Kleinwohnungen würden sich sonst unverhältnismäßig große Außenluftvolumenströme ergeben, die durch die Aufgabe einer ausreichenden Lüftung nicht gerechtfertigt sind.



6.1.3.1 Allgemeines: Wie ist die Bedingung zu realisieren, wenn z.B. ein fensterloses Bad nach DIN 18017-3, das Wohnzimmer mit einem Einzelraum-Lüftungsgerät und die anderen Räume frei gelüftet wird?

Wenn unterschiedliche Räume mit verschiedenen Lüftungssystemen gelüftet werden sollen, z.B. ein fensterloses Bad/WC mit einem Abluftsystem, das Wohnzimmer mit einem Einzelraum-Lüftungsgerät und das Schlafzimmer mit einem freien Lüftungssystem, müssen die Räume einzeln betrachtet werden. Nutzungseinheiten mit unterschiedlichen Lüftungssystemen erfordern eine sehr sorgfältige Planung der Raumströmungen, damit ein Überströmen von Luft aus Ablufträumen in andere angrenzende Räume sicher verhindert wird.



6.1.3.5 Intensivlüftung: Wer hat diese Anforderung bei der Heizlastberechnung zu beachten?

Der Lüftungsplaner hat dem Heizungsplaner das Lüftungskonzept incl. der lüftungstechnischen Maßnahme (Systemtechnik) mit einem Luftmengenverteilungsplan (möglichst mit Temperaturangabe) zu übergeben. Der Luftmengenverteilungsplan ist Bestandteil der Heizlastberechnung.



6.1.4 Anforderungen für Nutzungseinheiten: Fußnote b Welche Personenzahl pro m² Nutzfläche liegt zugrunde? oder: welche Fläche pro Person?

Die den Werten zugrunde liegende Personenzahl pro m² Nutzfläche kann durch Teilen des notwendigen Außenluftvolumenstromes bei Nennlüftung durch (20 bis) 30 m³/h je Person sowie die jeweils zugehörige Fläche der NE bestimmt werden. Die pro Person zugrunde liegende Fläche ergibt sich aus dem Reziprokwert des Ergebnisses: z. B. 20 m²/Person bei 50 m² Fläche. Der Personenzahl pro m² Nutzfläche liegen Durchschnittswerte für Deutschland zugrunde.



6.1.4 Anforderungen für Nutzungseinheiten: Fußnote b Wann ist der Wert zu erhöhen?

Bei erhöhten Anforderungen, die sich z. B. bei höheren Schadstofflasten ergeben, können keine Grenzwerte angegeben werden, weil Schadstofflasten nicht begrenzt werden können. Höhere Schadstofflasten in Wohn- und Aufenthalträumen werden vorwiegend durch Prozesse, wie Arbeiten mit Betrieb von dezentralen Staubabsaugern aber auch durch Rauchen etc. verursacht.



6.1.4 Anforderungen für Nutzungseinheiten: Fußnote b Wann darf der Wert abgesenkt werden?

Eine Absenkung des zugrunde gelegten spezifischen Außenluftvolumenstromes bei Nennlüftung ist nur in begründeten Fällen zu vertreten, wenn z.B. die Nutzung langfristig festgelegt ist. Eine Absenkung des spezifischen Außenluftvolumenstromes erfordert die Dokumentation des zugrunde gelegten Wertes und eine entsprechende Bemerkung im Einregulierungsprotokoll.



6.1.5 Anforderungen an einzelne Räume einer Nutzungseinheit: Wie sind Küchen mit Fenstern zu behandeln, wenn mit einer Entlüftungsanlage nach DIN 18017-3 zusätzlich die Lüftung zum Feuchteschutz FL sichergestellt werden soll?

Küchen mit Fenster gelten als Ablufträume.

Wenn ein fensterloses Bad/WC mit Hilfe eines ventilatorgestützten Lüftungssystems entlüftet werden soll, soll auch die Küche mit Fenster an ein Abluftsystem angeschlossen werden.

ALD für die Nachströmung der Außenluft für ein ventilatorgestütztes Lüftungssystem sollen nur Wohn- und Schlafzimmer vorgesehen werden. Zwischen Küche und Wohn- / Schlafzimmer soll keine ÜLD angeordnet werden.

Wenn mit ALD in den Wohn- und Schlafzimmern bei den vorgegebenen Differenzdrücken der notwendigen Außenluftvolumenstrom nicht zugführt werden kann oder mit den ALD die Querlüftung zum Feuchteschutz nach DIN 1946-6 für die gesamte Nutzungseinheit nachgewiesen werden soll, kann im Ausnahmefall auch über ALD in Küchen mit Fenster und über ÜLD Außenluft nachströmen, wenn die Küchenluft nur über einen Flur zum Bad/WC strömen kann. Ein Überströmen von Feuchtigkeit sowie küchentypischen Luftbeimischungen und Gerüchen in den Flur zum fensterlosen Bad/WC ist nur bei diesem System zu aktzeptiern.





6.1.5.1 Freie Lüftung: D.h. Prüfung und Beurteilung für jeden einzelnen Raum notwendig?

Die Räume müssen einzeln betrachtet werden. Dies kann für Zulufträume über die Nutzfläche und die Nutzung und für Ablufträume über die Nutzung realisiert werden. Die Verteilung der Undichtheiten in der Gebäudehülle zur Ermittlung der wirksamen Infiltration werden gleichmäßig verteilt angenommen



6.1.5.1. Freie Lüftung: Ist ein Hobbyraum immer ein Abluftraum, wenn er in der thermischen Hülle ist?

Ein Hobbyraum ist abhängig von der Nutzung im Regelfall als Abluftraum zu betrachten. Die Anordnung innerhalb der thermischen Hülle beeinflusst lediglich die Bestimmung des Heizwärmebedarfes des Gebäudes. Für Hobbyräume außerhalb der thermischen Hülle können dieselben Außenluftvolumenströme angesetzt werden.



6.1.4.2 Ventilatorgestützte Lüftung: Erlüllen Schachtlüftungssysteme nach DIN 18017-1 auch diese Anforderungen?

Im Gebäudebestand vorhandene Schachtlüftungssysteme nach DIN 18017-1 können auch weiterhin für die Lüftung eines fensterlosen Raumes angewendet werden



6.1.5.2 Ventilatorgestützte Lüftung: Für einen Hobbyraum wird unabhängig von seiner Größe ein Abluftvolumenstrom von 25 m³/h gefordert?

Der angegebene Außenluftvolumenstrom gilt für Hobbyräume durchschnittlicher Größe. Für sehr große oder auch für Hobbyräume, in denen Prozesse ablaufen, bei denen Schadstoffe freigesetzt werden, sind ggf. höhere Außenluftvolumenströme anzusetzen. Prozessbedingte Abluftvolumenströme, wie z.B. Späneabsaugungen, müssen immer separat angesetzt und berücksichtigt werden.



6.1.5.2 Ventilatorgestützte Lüftung: Für eine Küche / Kochnische bzw. ein Bad/WC wird ein dauernder Abluftvolumenstrom von 45 m³/h gefordert?

Der angegebene Außenluftvolumenstrom gilt wiederum für Küchen/Kochnischen durchschnittlicher Größe. Auch bei Küchen/Kochnischen kann in begründeten Fälle von den angegebenen Werten abgewichen werden, wenn dies aufgrund einer häufigen Nutzung erforderlich wird. Nutzungsbedingt sind die Abluftvolumenströme für die Lüftungs-Betriebsstufe Nennlüftung anzusetzen.



6.1.5.2 Ventilatorgestützte Lüftung: D.h. Betrieb der Abluftanlage entweder dauernd oder bedarfsgeführt?

Nach DIN 18017-3 kann zwischen den Varianten eines dauernden Betriebes oder eines bedarfsgeführten Betriebes unterschieden werden. Die von der Lüftungsanlage zu fördernden Luftvolumenströme für fensterlose Räume sind in der Norm angegeben. Nach DIN 1946-6 müssen Lüftungsanlagen mindestens 12 h/d betrieben werden, eine Abschaltung darf maximal 1 Stunde dauern. In DIN 1946-6 sind die Gesamtaußenluftvolumenströme sowohl für die gesamte NE als auch für jeden einzelnen Raum einschließlich des Luftvolumenstromes durch Infiltration für die gesamte NE angegeben.



6.1.5.2 Ventilatorgestützte Lüftung: D.h. Betrieb der Zu-/Abluftanlage entweder dauernd oder bedarfsgeführt?

Siehe oben, 6.1.5.2



6.1.5.2 Ventilatorgestützte Lüftung: Wann wird zwingend eine Wärmerückgewinnung gefordert?

Weder in DIN 18017-3 noch in DIN 1946-6 wird zwingend eine Wärmerückgewinnung gefordert.



6.2 Außenluftvolumenstrom durch Infiltration (Einfluss der Gebäudehülle): Wie können die genannten Einflussfaktoren bei einer Planung berücksichtigt werden?

Die Berechnung des Außenluftvolumenstromes durch Infiltration soll nach dem angegebenen Verfahren durchgeführt werden. Die Hinweise dienen zur Erläuterung der einzelnen Rechenschritte. Auf die Bemessung haben sie keinen direkten Einfluss.



6.2 Außenluftvolumenstrom durch Infiltration (Einfluss der Gebäudehülle): Wie wird ein Gebäude mit mehr als 15 m Höhe behandelt? Unterer Teil als Standardfall und oberer Teil als Sonderfall?

Alle Gebäude werden bis zu einer Höhe von 15 m als Standardfall behandelt. Bei höheren Gebäuden kann für den oberen Teil (höher als 15 m) die Höhenkorrektur angewandt werden. Die Höhenkorrektur berücksichtigt höhere Differenzdrücke. Somit ergeben sich für den höheren Teil eines Gebäudes , z.B. kleinere lichte Querschnitte für ALD als für den Standardfall.



6.2 Außenluftvolumenstrom durch Infiltration (Einfluss der Gebäudehülle): Wie muss zwischen Auslegungszustand und mittleren Verhältnissen differenziert werden?

Die Auslegung von Lüftungskomponenten erfolgt für den Auslegungszustand. Die für den Auslegungszustand verwendeten Differenzdrücken sind von den bei mittleren Verhältnissen über die Heizperiode ermittelten Differenzdrücken abgeleitet. Die Differenzdrücke für die Auslegung sind etwas ungünstiger angesetzt als die mittleren Differenzdrücke. Sie unterscheiden sich jedoch nicht wesentlich. Mittlere Verhältnisse für die Differenzdrücke, wie sie über die Heizperiode auftreten, können nicht für eine Auslegung von Lüftungskomponenten angesetzt werden, weil sonst etwa die Hälfte der Zeit ungünstigere Werte gegeben wären. Durch die Wahl des Auslegungszustandes werden die Zeiten mit ungünstigeren Differenzdrücken, also auch kleineren Außenluftvolumenströmen, verringert. Auch beim Auslegungszustand müssen noch kurze Zeiten hingenommen werden, in denen ungünstigere Bedingungen vorliegen. Diese können hingenommen werden, weil sie durch Zeiten mit günstigeren Bedingungen kompensiert werden.



6.2 Außenluftvolumenstrom durch Infiltration (Einfluss der Gebäudehülle): Warum sind die Faktoren für Schacht- und Abluftsysteme nicht gleich?

Es handelt sich um unterschiedliche Lüftungssysteme, bei denen jeweils andere Antriebskräfte maßgeblich sind. Während bei der Schachtlüftung der thermische Auftrieb entscheidend für die Wirksamkeit der Lüftung ist, wird die Abluftanlage durch den Ventilator definiert. Daraus resultieren unterschiedliche Druckverhältnisse am und im Gebäude, die zu einer unterschiedlichen Anrechenbarkeit der Infiltration und damit zu abweichenden Faktoren fwirk,komp führen.



6.2 Außenluftvolumenstrom durch Infiltration (Einfluss der Gebäudehülle): Wie wird der Exponent für die gemessenen n50-Werte bestimmt?

Der Exponent ist aus dem Messprotokoll der Luftdichtheits-Untersuchung zu entnehmen bzw. aus den Einzelmessungen zu ermitteln.



6.2 Außenluftvolumenstrom durch Infiltration (Einfluss der Gebäudehülle): Wie werden die n50-Werte bei einer Teilmodernisierung angegeben?

Bei Modernisierung eines Gebäudes werden etwas ungünstigere Werte angenommen, als bei einem Neubau. Dies entspricht der Erfahrung. Grundsätzlich wird empfohlen, auch bei einer Teilmodernisierung der Gebäudehülle die Werte für die vollständige Modernisierung anzusetzen. Bei einer Teilmodernisierung eines Gebäudes kann jedoch auch der Außenluftvolumenstrom durch Infiltration entsprechend dem modernisierten Teil der Gebäudehülle für die zugeordneten Räume für den modernisierten und den nicht modernisierten Teil getrennt durchgeführt werden. Für den modernisierten Teil sind die in Tabelle 9 angegebenen n50 -Werte anzusetzen. Für den nicht modernisierten Teil kann entsprechend der Fußnote a der Tabelle 9 ein n50 -Wert von 4,5 verwendet werden.



6.2 Außenluftvolumenstrom durch Infiltration (Einfluss der Gebäudehülle): D.h. Abluftsysteme sind entweder mit 8 Pa oder mit 4 Pa Differenzdruck zu berechnen?

Für den anzusetzenden Differenzdruck bei Abluftsystemen ist maßgebend, ob raumluftabhängige Feuerstätten gleichzeitig mit der Lüftungsanlage betrieben werden sollen. Ist das der Fall, darf maximal ein Differenzdruck von 4 Pa angesetzt werden. Dieser Differenzdruck ist in den Feuerungsordnungen der Länder für alle raumluftabhängig zu betreibenden Feuerstätten festgelegt. Es empfiehlt sich deshalb die Ausstattung der Nutzeinheit mit einer Feuerstätte vor Baubeginn festzulegen.



6.2 Außenluftvolumenstrom durch Infiltration (Einfluss der Gebäudehülle): Was sind Pumpeffekte?

Durch die Böigkeit des Windes können so genannte Pumpeffekte, d.h. Druckwellen verursacht werden. Pumpeffekte bzw. Druckwellen entstehen durch Luftwirbel, die u. a. durch Strömungsabriss an Gebäudekanten verursacht werden. Der Einfluss von Druckwellen wirkt sich direkt auf die anzusetzenden Differenzdrücke aus. Damit ist eine Abhängigkeit von der Gebäudeform und den Geländeunebenheiten in der Umgebung gegeben, siehe auch Anhang I.



6.2 Außenluftvolumenstrom durch Infiltration (Einfluss der Gebäudehülle): D.h. ingenieurmäßige Berechnungen sind nur projektbezogen möglich?

Ingenieurmäßige Berechnung z.B. nach der Methode der Finiten Elemente ist nur projektbezogen möglich. Bei dieser Rechenmethode müssen die Abmessungen eines konkreten Gebäudes verwendet werden. Eine projektbezogene Beurteilung eines Gebäudes im Hinblick auf seine durch Undichtheiten verursachte Infiltration ist aufgrund des Aufwandes sicherlich nur in Sonderfällen gerechtfertigt. Auch bei diesen ingenieurmäßigen Berechnungen können nicht die Mittelwerte in einer Heizperiode, sondern nur die Auslegungswerte, d.h. die Mittelwerte mit einem Sicherheitsfaktor belegt, angesetzt werden.



6.2 Außenluftvolumenstrom durch Infiltration (Einfluss der Gebäudehülle): Welche zusätzlichen Einflussfaktoren zur Ermittlung der Luftvolumenströme können berücksichtigt werden?

Über die aufgelisteten Einflussfaktoren hinausgehende Einflussfaktoren können sich z. B. auf die Vorbebauung eines Gebäudes beziehen. Die Berücksichtigung solcher Einflussfaktoren ist projektbezogen möglich.



6.2 Außenluftvolumenstrom durch Infiltration (Einfluss der Gebäudehülle): Welche n50-Werte der Gebäudehülle sind bei der Festlegung von „lüftungstechnischen Maßnahmen“ anzusetzen?

Für die Festlegung von „lüftungstechnischen Maßnahmen“ können die n50-Werte der Tabelle 9 der DIN 1946-6 eingesetzt werden. Wenn aufgrund von besonderen Vereinbarungen mit deutlich besseren n50-Werten zu rechnen ist, z.B. Vorgabe von n50 ≤ 0,6 1/h bei Passivhäusern, dann sollen sind diese Planungswerte der Berechnung der Infiltration zugrunde gelegt werden. Grundsätzlich können auch geplante Zielwerte verwendet werden. Dies ist sinnvoll, wenn z.B. Erkenntnisse für Typgebäude vorliegen, bei denen mit besseren Werten gerechnet werden kann.



7.1.4 Luftvolumenstrom durch Fensterlüftung: Warum werden keine Hinweise für zweckmäßiges manuelles Lüften (Fensteröffnen) gegeben?

In der Norm werden nur die planbaren Maßnahmen beschrieben. Manuelles Fensterlüften ist dagegen durch den Nutzereinfluss nicht planbar. Es ist vorgesehen, in anderen Publikationen entsprechende Hinweise zu veröffentlichen.



7.1.5.2 Querlüftung (Feuchteschutz): Wie werden einseitig orientierte Wohnungen behandelt?

siehe 6.1.2.2



7.1.5.3 Querlüftung: Wie werden einseitig orientierte Wohnungen behandelt?

Siehe 7.1.5.2



7.2.1 Allgemeines: Versteht man unter einem Abluftdurchlass auch ein Strömungsgitter?

Abluftdurchlass wird als Oberbegriff für alle Komponenten verwendet, durch die Abluft aus einem Abluftraum ausströmt. Der Anlagenplaner wählt entsprechend den Gegebenheiten, z.B. Schallschutz, den entsprechenden Abluftdurchlass aus.



7.2.2 Außenluftdurchlässe (ALD): Wie soll vorgegangen werden, wenn die Differenzdruck-Luftvolumenstrom-Kennlinie eines ALD nicht vorliegt?

Wenn vom Hersteller keine Differenzdruck-Luftvolumenstrom-Kennlinie zu erhalten ist, kann der Druckverlust vereinfachend wie folgt ermittelt werden: Ausgehend vom freien Querschnitt kann ein ? -Wert von 1,7 angesetzt werden: für eine scharfkantige Einströmung ist 0,7 und für das Ausströmen ist 1,0 anzusetzen. Bei dieser Regelung werden allerdings in aller Regel größere ALD notwendig als unter Zugrundelegung einer gemessenen Differenzdruck-Luftvolumenstrom-Kennlinie. Sie gilt außerdem nicht für geregelte ALD.



7.2.2 Außenluftdurchlässe (ALD): Wie sollen ALD für bedarfsgeführte Lüftungsanlagen ausgelegt werden?

ALD für bedarfgeführte Lüftungsanlagen sind für die Volumenströme entsprechend dem Auslegungsvolumenstrom des Lüftungssystems auszulegen. Die Auslegung erfolgt also analog wie bei anderen Lüftungsanlagen.



7.2.2 Außenluftdurchlässe (ALD): Der n50 - Wert bezieht sich auf die gesamte Nutzungseinheit. Wie sind die Räume einzeln zu bewerten?

Die Räume können nach dem Flächenanteil berücksichtigt werden. Dies ist gerechtfertigt unter der Voraussetzung einer annähernd gleichmäßigen Verteilung der Undichtheiten in der Gebäudehülle, siehe 4.1



7.2.2 Außenluftdurchlässe (ALD): Wird für beide Strömungsrichtungen dieselbe Differenzdruck-Luftvolumenstrom-Kennlinie angesetzt?

Weil der Strömungswiderstand nicht regelbarer ALD in beiden Strömungsrichtungen annähernd gleich ist, kann dieselbe Differenzdruck-Luftvolumenstrom-Kennlinie von ALD angesetzt werden. Wenn der Hersteller eines ALD allerdings für die beiden möglichen Richtungen unterschiedliche Strömungswiderstände angibt, sind auch die unterschiedlichen Kennlinien zu verwenden. Die Berechnung ist dann für die herrschende Hauptwindrichtung durchzuführen.



7.2.2 Außenluftdurchlässe (ALD): Wird der thermische Differenzdruck in mehrgeschossigen Gebäuden mit mehr als 15 m Höhe nur mit einem Wert berücksichtigt?

Auch in Gebäuden mit mehr als 15 m Höhe wird derselbe Differenzdruck wie in Standardgebäuden angesetzt. Die in größeren Höhen höheren Differenzdrücke können durch einen höhenabhängigen Faktor nach Tabelle I.3 berücksichtigt werden. Diese Form der Berechnung der Infiltration durch Undichtheiten in der Gebäudehülle beruht auf europäischen technischen Regeln, siehe 6.2



7.2.2 Außenluftdurchlässe (ALD): Wird für ein mehr-geschossiges Gebäuden mit mehr als 15 m Höhe die Infiltration über die gesamte Höhe einheitlich gerechnet?

Nein, der untere Gebäudeteil wird wie ein Standardgebäude berechnet, während für den/die oberen Gebäudeteile ein höhenabhängiger Korrekturfaktor eingesetzt werden kann. Hohe Gebäude müssen also geteilt gerechnet werden. Dadurch können ggf. notwendige ALD in oberen Gebäudeteilen kleiner ausgelegt werden, siehe 6.2



7.2.2 Außenluftdurchlässe (ALD): Wer berücksichtigt diesen zusätzlichen Luftvolumenstrom?

Siehe 6.1.3.5



7.2.2 Außenluftdurchlässe (ALD): Wenn bei freier Lüftung mit Schallschutzfenstern eine hohe Schalldämmung der Gebäudehülle erreicht werden soll, wie sind ALD auszuführen?

ALD müssen grundsätzlich so ausgführt werden, dass das geforderte Schalldämmmaß der gesamten Außenwand zusammen gesetzt aus Außenwand Fenster und ALD eingehalten wird. Wenn Schallschutzfenster gewählt werden, bedingt dies in aller Regel auch ALD mit integrierten Schalldämpfern. In ALD integrierte Schalldämpfer beeinflussen die Leistungskenngrößen der ALD und sind deshalb bei der Ermittlung der Kenngrößen zu berücksichtigen.



7.2.2 Außenluftdurchlässe (ALD): Wie groß dürfen ALD maximal ausgelegt werden?

ALD müssen so ausgelegt und angeordnet werden, dass die Behaglichkeit im Aufenthaltsbereich nicht unzulässig beeinträchtigt wird. Je größer ein ALD ausgelegt wird und je größer damit der Außenluftvolumenstrom je ALD ist, desto schwieriger ist es, die Behaglichkeit sicherzustellen.

Deshalb wird empfohlen, ALD unter Beachtung von Anordnung und Wirkprinzip der ALD sowie der jeweiligen Heizungssituation maximal für einen Außenluftvolumenstrom von 20 m³/h auszulegen. Bei Anordnung des ALD im Konvektionsstrom nahe der Heizfläche sind auch größere Außenluftvolumenströme möglich. Sicherer ist es, mehrere kleine statt wenige große ALD je Raum zu installieren.

In jedem Falle, also völlig unabhängig von Anordnung und Wirkprinzip der ALD unkritische Außenluftraten liegen im Bereich von qv,ALD £ 5 m3/(h · ALD).





7.2.3 Überström-Luftdurchlässe (ÜLD): Warum sind bei einem Abluftvolumenstrom von 60 m³/h deutlich größere ÜLD notwendig als nach DIN 18017-3?

Durch den bei freier Lüftung geringeren zur Verfügung stehenden Differenzdruck sind größere ÜLD notwendig als für ventilatorgestützte Abluftsysteme nach DIN 18017-3. Als Differenzdruck wird bei freier Lüftung im Regelfall 0,5 Pa angesetzt, der in besonderen Fällen auf bis zu 1,0 Pa erhöhte werden kann.



7.2.3 Überström-Luftdurchlässe (ÜLD): Warum treten bei größeren Differenzdrücken eher Kurzschlussströmungen in den Ablufträumen bei Schachtlüftung auf?

Weil die Widerstände über die ÜLD dann u. U. größer sind als über vorhandene Undichtheiten in Installationsdurchführungen bzw. -schächten und dadurch der innere thermische Auftrieb mehr (Ab-)Luft von einer Nutzungseinheit zur anderen befördern könnte.



7.2.4 Abluftdurchlässe (AbLD)/Fortluftdurchlässe (FLD): Bis zu welcher Schachtgröße gelten die 150 cm² lichter Querschnitt des Abluftdurchlasses?

Ein Abluftdurchlass mit einem lichten Querschnitt von 150 cm² kann für Schächte bis zu einem lichten Querschnitt von 140 cm² angewandt werden. Die lichten Querschnitte eines Abluftdurchlasses und eines Lüftungsschachtes sollten annähernd gleich groß sein.



7.2.5 Lüftungsschächte: Gilt die Aussage auch für Schächte mit einem kleineren lichten Querschnitt als 140 cm²?

Die Aussage gilt für Lüftungsschächte mit einem lichten Querschnitt von 140 cm². Für kleinere Lüftungsschächte ist ihre Anwendung entsprechend zu begrenzen. Den Berechnungen ist der Luftvolumenstrom für die Nennlüftung zugrunde zulegen. Die Strömungsgeschwindigkeit kann in Anlehnung an die Berechnungen für Schornsteine erfolgen.



7.2.5 Lüftungsschächte: Eine Kochnische und ein Bad in einer Nutzungseinheit benötigen also 2 Schächte?

Ja, ein Bad und eine Kochnische benötigen zwei Abluftschächte. Die Forderung besteht aus hygienischen Gründen. Im anderen Falle könnte eine Überströmung von Abluft nicht ausgeschlossen werden.



7.2.5 Lüftungsschächte: Welches ist das kleinste zulässige Maß für Schächte?

Das kleinste Maß eines Lüftungsschachtes beträgt 10 cm. Damit kann bei einem Seitenverhältnis von 1:1,5 ein lichter Querschnitt von 140 cm² erreicht werden. Das Maß ist für eine ausreichend einfache praktikable Reinigung von Schächten notwendig.



7.2.5 Lüftungsschächte: Wie sind die Abstände der Mündungen der Schächte zu Dachfenstern, Dachgauben festzulegen?

Die Festlegungen für die Mündung von Lüftungsschächten über Dach berücksichtigen z.B. Windströmungsverhältnisse, übliche Schneehöhen oder brandschutztechnische Festlegungen. Separate Festlegungen zu Dachfenstern oder Dachgauben liegen nicht vor. Im Gegensatz zur Ableitung von Abgasen gelten für Fortluft aus Gründen des Nachbarschaftsschutzes keine separaten Festlegungen. Es wird aber empfohlen, die Entfernung von Fortluftdurchlässen zu Fenstern unter Berücksichtigung der Hauptwindrichtung möglichst groß zu wählen.



7.3 Lüftungsbetrieb: Warum werden keine Hinweise für die zweckmäßige manuelle Lüftung (Fensteröffnen), gegeben, wie oft, wie lange?

Siehe oben, 7.1.4 (1)



8.1.1 Allgemeines: Wie kann die dauernd notwendige Lüftung zum Feuchteschutz sichergestellt werden, wenn die Lüftungsanlage ausgeschaltet werden kann?

Jedes ventilatorgestützte Lüftungssystem kann manuell ausgeschaltet werden. Eine automatische Inbetriebnahme wird nicht gefordert. Wenn auf die dauernde Betriebsweise der Lüftungsanlage in den Bedienungs- und Wartungsanleitungen vom Hersteller deutlich hingewiesen wird, ist dies ausreichend.



8.1.1 Allgemeines: Warum wird der Regelbereich auf die Reduzierte Lüftung und die Nennlüftung eingeschränkt?

Für bedarfsgeführte Lüftungsanlagen wird, wie für alle anderen Lüftungsanlagen auch, mindestens die Lüftungsstufe für die Nennlüftung und die Lüftungsstufe Reduzierte Lüftung gefordert. Empfohlen wird allerdings eine weitere Auslegung einer Lüftungsanlage auf einen Leistungsbereich zwischen Intensivlüftung und Lüftung zum Feuchteschutz. Der Bereich zwischen den Lüftungsstufen Reduzierte Lüftung und Nennlüftung deckt den überwiegenden Anwendungsbereich ab. Die Lüftungsstufe Intensivlüftung darf auch durch manuelles Fensteröffnen und die Lüftungsstufe Lüftung zum Feuchtschutz auch durch intermittierenden Betrieb des Lüftungsgerätes mit reduzierter Lüftung erbracht werden.



8.1.1 Allgemeines: Bei welchen Grenzwerten für die Schadstoffgehalte soll eine bedarfsgeführte Lüftungsanlage gesteuert werden?

Die Festlegung erfolgt zwischen Bauherrn und Planer. Hinweise sind auch in Abschnitt 5.3.7.1 (1) enthalten.



8.1.4 Luftvolumenstrom durch Fensterlüftung: Ist manuelle Fensterlüftung bei Anwesenheit der Nutzer generell notwendig?

Ja, bei allen Lüftungssystemen zumindest für die Intensivlüftung. Bei freien Lüftungssystemen auch für die Nennlüftung und ggf. für die Reduzierte Lüftung.



8.1.5.1 Allgemeines: Reicht die Aufteilung der für die Nennlüftung festgelegten Volumenströme?

Für die Aufteilung der geförderten Luftvolumenströme ist die Nennlüftung maßgebend. Bei anderen Lüftungs-Betriebsstufen kann sich, verursacht durch andere Strömungsverhältnisse, eine etwas andere, Aufteilung ergeben. Die Unterschiede können in aller Regel vernachlässigt werden.



8.1.5.2 Lüftungssysteme für Nutzungseinheiten: Muss in mehrgeschossigen Nutzungseinheiten in jeder Etage eine ausgeglichen Lüftung geplant werden

In mehrgeschossigen Nutzungseinheiten soll die gesamte Nutzungseinheit eine insgesamt ausgeglichene Lüftung besitzen. Da auch in mehrgeschossigen NE nicht nur alle Räume, sondern damit auch alle Etagen durch ÜLD lüftungstechnisch miteinander zu verbinden sind, wird diese Bedingung mit der Planung von ÜLD automatisch erfüllt.



8.1.5.2 Lüftungssysteme für Nutzungseinheiten: Können die Aufteilungsfaktoren für die Zulufträume auch zeitlich geändert werden?

Die Aufteilungsfaktoren für die Zulufträume sollen nach der Nutzung gewählt werden. Die Aufteilung kann zonenabhängig zu verschiedenen Zeiten geändert werden. Für eine optimale Aufteilung der Luftvolumenströme ist eine nutzungsabhängige und zeitliche Aufteilung notwendig.



8.1.5.2 Lüftungssysteme für Nutzungseinheiten: Warum sind die Aufteilungsfaktoren unabhängig von der Größe der Räume?

Die Aufteilungsfaktoren sind in erster Linie nach der Nutzung festgelegt worden. Durch die angegebene Toleranz der Faktoren können, wenn dies gewünscht wird, auch Raumgrößen in gewissem Maße berücksichtigt werden. Für übliche Wohnungen ist eine weitere Aufteilung der Faktoren auch nach der Größe der Räume nicht notwendig.



8.1.5.3 Lüftungssysteme für Räume (Einzelraum-Lüftungsgeräte mit Zu- und Abluft): Wenn mehr als 1/3 der gesamten Nutz-fläche mit Einzellüftungsgeräten ausgestattet werden soll, ist die Bemessung nach Tabelle 5 durchzuführen?

Für mehr als 1/3 der gesamten Fläche einer Nutzungseinheit sind in aller Regel mehrere Lüftungsgeräte in den verschiedenen Räumen notwendig. Sobald ein erheblicher Anteil der Fläche einer Nutzungseinheit gelüftet werden soll, sind die genannten Außenluftvolumenströme anzustreben. Wenn lediglich ein Raum mit einem Einzelraum-Lüftungsgerät gelüftet werden soll, kann die einfachere Auslegung angewendet werden. Es handelt sich dann um die Lüftung eines Raumes und nicht einer Nutzungseinheit. Da der Volumenstrom für die Infiltration für die Nutzungseinheit ermittelt wird, ist die hinreichend genaue Berechnung der Infiltration für einen Raum nicht möglich. Die Auslegung erfolgt in diesem Fall ohne Berücksichtigung der Infiltration unter Inkaufnahme der schlechteren energetischen Effizienz.



8.1.5.3 Lüftungssysteme für Räume (Einzelraum-Lüftungsgeräte mit Zu- und Abluft): Wenn mit Einzelraum-Lüftungsgeräten mehr als 1/3 der gesamten Nutzfläche gelüftet werden, dann gelten dafür die Ausführungen nach 8.1.5.2 der DIN 1946-6 für Wohnungslüftungsgeräte. Wird das Lüftungssystem dann auch zu einem Wohnungs-Lüftungssystem?

Auch wenn mehr als 1/3 der gesamten Nutzfläche gelüftet werden, handelt es sich um ein Lüftungssystem mit Einzelraum-Lüftungsgeräten. Die Auslegung erfolgt auch dann nach 8.1.5.2.



8.1.5.3 Lüftungssysteme für Räume (Einzelraum-Lüftungsgeräte mit Zu- und Abluft): Wie wird ein Einzelraum-Lüftungsgerät behandelt, das in einem Schlafzimmer installiert ist, wenn damit über Luftkanäle auch ein daneben angeordnetes Bad gelüftet wird? Handelt es sich um ein Wohnungslüftungsgerät oder nach wie vor um ein Einzelraum-Lüftungsgerät

Auch wenn z.B. zwei nebeneinander angeordnete Räume gelüftet werden, handelt es sich um ein Einzelraum-Lüftungsgerät. Die Auslegung erfolgt nach 8.1.5.3.



8.1.5.3 Lüftungssysteme für Räume (Einzelraum-Lüftungsgeräte mit Zu- und Abluft): Wie werden im Lüftungskonzept Einzelraum-Lüftungsgeräte und Abluftgeräte eines Abluftsystemes für fensterlose Räume betrachtet, wenn sie gleichzeitig in einer Nutzungseinheit betrieben werden können?

Ein Lüftungskonzept, umfasst immer die ganze Nutzungseinheit. Zur Beantwortung der Frage, ob lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind, sind die angewandten Lüftungssysteme unerheblich. Wenn ein gleichzeitiger Betrieb der beiden Lüftungsgeräte möglich ist, ist ihre Auslegung getrennt zu betrachten. Ein Einzelraum-Lüftungsgerät kann gleichzeitig die Funktion einer ggf. notwendigen ALD für das Abluftsystem im Dauerbetrieb erfüllen, wenn dies eigens nach DIN EN 13141-1 nachgewiesen ist.



8.1.5.3 Lüftungssysteme für Räume (Einzelraum-Lüftungsgeräte mit Zu- und Abluft): Erfolgt beim Einsatz von Einzellüftungs-geräten in einzelnen Räumen die Bemessung nur nach der Fläche?

Die Bemessung kann aufgrund von Gleichung (23) abhängig nur von der Fläche durchgeführt werden. Es wird unterstellt, dass es sich nur um die Lüftung von Wohn- und Aufenthaltsräumen handelt und nicht um spezielle Ablufträume, für die prozessabhängige Volumenströme erforderlich sind.



8.1.5.3 Lüftungssysteme für Räume (Einzelraum-Lüftungsgeräte mit Zu- und Abluft): Können die Einzelraum-Lüftungsgeräte auch als ALD dienen?

Einzelraum-Lüftungsgeräte in der Gebäudehülle können auch als ALD für Abluftsysteme für fensterlose Räume dienen. Voraussetzung ist allerdings, dass bei einem Differenzdruck von 4 Pa bzw. von 8 Pa zusätzlich die geforderten Außenluftvolumenströme für die Ablufträume vom Freien nachströmen können. Dies muss über eine Kennlinie nach EN 13141-1 nachgewiesen sein.



8.1.5.3 Lüftungssysteme für Räume (Einzelraum-Lüftungsgeräte mit Zu- und Abluft): Können mit Einzelraum-Lüftungsgeräten auch Ablufträume alleine gelüftet werden?

Mit Einzelraum-Lüftungsgeräten können auch reine Ablufträume, wie z.B. Bad/WC, gelüftet werden. Einzelraum-Lüftungsgeräte in reinen Ablufträumen haben allerdings den Nachteil, dass dann in der Wohnung insgesamt höhere Außenluftvolumenströme notwendig sind, weil die 2-fach Nutzung von Luft, Strömung von den Wohn-/Aufenthaltsräumen zu den Ablufträumen entfällt. Die Lüftung des Wohnbereichs ist dann separat sicherzustellen.



8.1.5.3 Lüftungssysteme für Räume (Einzelraum-Lüftungsgeräte mit Zu- und Abluft): Wie wird bei Einzelraum-Lüftungsgeräten eine Kurzschlussströmung verhindert?

Bei Einzelraum-Lüftungsgeräten kann eine unzulässig große Kurzschlussströmung zwischen Fortluft und Außenluft vermieden werden, wenn Lüftungsgeräte zum Einsatz kommen, die in Bezug auf die maximal zulässige Mischung der zwischen Fortluft und Außenluft der Klasse U2 nach DIN EN 13141-8 ensprechen.



8.1.5.3 Lüftungssysteme für Räume (Einzelraum-Lüftungsgeräte mit Zu- und Abluft): Gelten für Einzelraum-Lüftungsgeräte andere Lüftungsstufen als bei einer Standardausführung?

Das Verhältnis Nennlüftung zu Reduzierter Lüftung ist für alle Lüftungsanlagen gleich. Die Intensivlüftung wurde höher gewählt. Grundsätzlich soll das Verhältnis der Lüftungs-Betriebsstufen ähnlich sein wie bei einer Standardausführung.



8.1.5.3 Lüftungssysteme für Räume (Einzelraum-Lüftungsgeräte mit Zu- und Abluft): Werden Zu-/Abluftgeräte nur für einzelne Räume geplant (maximal 1/3 der Fläche der NE), erfolgt die Auslegung des Einzelraum-Lüftungsgerätes ohne Anrechnung der Infiltration. Wie ist die Infiltration im Lüftungskonzept für die übrige Nutzungseinheit anzusetzen?

Wenn ein Raum mit einem Einzelraum-Lüftungsgerät ausgestattet wird, wird in aller Regel auf Überströmluftdurchlässe zu anderen Räumen verzichtet. Trotzdem kann davon ausgegangen werden, dass zwischen den Räumen einer Nutzungseinheit Leckagen (z. B. Türschlitze) existieren. Zur Berechnung der Infiltration der Nutzungseinheit soll das Luftvolumen der gesamten Nutzungseinheit berücksichtigt werden. Der Raum mit einem Einzelraum-Lüftungsgerät ist dabei nur mit der Hälfte des Luftvolumens anzusetzen, wenn keine Überströmluftdurchlässe vorgesehen sind. Dies kann durch Reduktion des Luftvolumens der NE  in Gleichung (13) entsprechend des halben Luftvolumens des Raumes mit dem Einzelraum-Lüftungsgerät erfolgen. Wenn in dem Raum mit dem R-LG Überströmluftdurchlässe vorhanden sind, ist das Luftvolumen des Raumes komplett anzusetzen.





8.1.5.3 Lüftungssysteme für Räume (Einzelraum-Lüftungsgeräte mit Zu- und Abluft): Werden Einzelraum-Lüftungsgeräte (R-LG) in Form von Zu-/Abluftgeräten für die gesamte Nutzungseinheit ausgelegt, ist wie bei zentralen Anlagen vorzugehen. Wie erfolgt die Auslegung der Zu-/Abluftgeräte für die Ablufträume?

Der Flächenanteil der Ablufträume liegt meist deutlich unter 50 % der Gesamtfläche der Nutzungseinheit. Die Forderungen der DIN 1946-6 sind dann erfüllt, wenn bei der Auslegung von Zu-/Abluftgeräten für Ablufträume die Werte nach Tabelle 7 eingehalten werden. Eine Aufteilung des Gesamtluftvolumenstroms der gesamten Nutzungseinheit auf die Ablufträume würde zu sehr großen und aus hygienischen und bautenschutztechnischen Gründen nicht erforderlichen Luftvolumenströmen in den einzelnen Ablufträumen führen.





8.1.5.3 Lüftungssysteme für Räume (Einzelraum-Lüftungsgeräte mit Zu- und Abluft): Muss eine Dezentrales Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung verschließbar ausgeführt werden?

1. eine dichtschließende Klappe an einem Lüftungsgerät ist dann nicht
    erforderlich, wenn das Lüftungsgerät nuterungsabhängig dauernd
    oder im dauernden,regelmäßigen Intervallbetrieb betrieben werden
    soll.
2. wenn das Lüftungsgerät nach Bedarf (nutzerabhängig)betrieben
    werden soll, ist allerdings ein Verschluss notwendig. 3. ein Verschluss
    darf auch handbetätigt ausgeführt werden. 4. die Dichtheit des
    Verschusses de Lüftungsgerätes hängt davon ab, welche Undichtheit
    bei der Berechnung der Infiltration angesetzt wurde.
3. ein Verscchluss darf auch handbetätigt ausgeführt werden.
4. die Dichtigkeit des Verschluses des Lüftungsgerätes hängt davon ab,
    welche Undichtigkeit bei der Berechnung der Infiltration angesetzt
    wurde.





8.1.5.4 Lüftungssysteme für Räume (Einzelraum-Lüftungsgeräte für Zu- und Abluft): Wie können angrenzende Nebenräume gelüftet werden?

Die Regelung bezieht sich auf die Anpassung der Luftvolumenströme. Angaben über die lüftungstechnische Einbeziehung der Nebenräume sind nicht gegeben. Dies muss Projektbezogen entschieden werden.



8.2.2 Außenluftdurchlässe (ALD): Kommen die Kenngrößen für ALD für die andere Strömungsrichtung aus DIN 4719?

Siehe 7.2.2



8.2.2 Außenluftdurchlässe (ALD): Wer ist für die Auslegung zuständig?

Wenn eine Lüftungsanlage nach DIN 1946-6 ausgeführt wird, sind die planerisch tätigen Personen für die korrekte Ausführung auch von ggf. notwendigen ALD verantwortlich. Planerisch ist die Person tätig, die den Einbau einer Lüftungsanlage (incl. aller Komponenten) festlegt.



8.2.2 Außenluftdurchlässe (ALD): Wer muss was veranlassen?

Siehe 7.2.2



8.2.2 Außenluftdurchlässe (ALD): D.h. in den höheren Gebäudeteilen sind die ALD anders zu bemessen?

In den höheren Teilen eines Gebäudes dürfen die ALD unter Berücksichtigung des Höhenkorrekturfaktors kleiner bemessen werden. Den höheren Windgeschwindigkeiten und damit den höheren Differenzdrücken bei höheren Lagen wird dadurch Rechnung getragen, siehe 7.2.2



8.2.2 Außenluftdurchlässe (ALD): Wie groß dürfen ALD maximal ausgelegt werden?

 

ALD müssen so ausgelegt und angeordnet werden, dass die Behaglichkeit im Aufenthaltsbereich nicht unzulässig beeinträchtigt wird. Je größer ein ALD ausgelegt wird und je größer damit der Außenluftvolumenstrom je ALD ist, desto schwieriger ist es, die Behaglichkeit sicherzustellen.

Deshalb wird empfohlen, ALD unter Beachtung von Anordnung und Wirkprinzip der ALD sowie der jeweiligen Heizungssituation maximal für einen Außenluftvolumenstrom von 20 m³/h auszulegen. Bei Anordnung des ALD im Konvektionsstrom nahe der Heizfläche sind auch größere Außenluftvolumenströme möglich. Sicherer ist es, mehrere kleine statt wenige große ALD je Raum zu installieren.

In jedem Falle, also völlig unabhängig von Anordnung und Wirkprinzip der ALD unkritische Außenluftraten liegen im Bereich von qv,ALD £ 5 m3/(h · ALD).





8.2.3 Überström-Luftdurchlässe (ÜLD): Wie ist vorzugehen, wenn die ent-sprechenden Differenzdruck-Luftvolumenstrom-Kennlinien nicht vorliegen?

Siehe 7.2.3



8.2.3 Überström-Luftdurchlässe (ÜLD): Welcher Differenzdruck liegt den Werten zugrunde?

Der Tabelle liegt ein Differenzdruck von 1,5 Pa zugrunde. Er kann auch niedriger angesetzt werden.



8.2.3 Überström-Luftdurchlässe (ÜLD): Warum wird bei kleineren Differenzdrücken die Wirksamkeit der Lüftungssysteme besser?

Siehe 7.2.3



8.2.5 Zuluftdurchlässe (ZuLD): Warum erfolgt die Auslegung gleich-zeitig für die Reduzierte und für die Nennlüftung?

Die Auslegung soll bei Nennlüftung erfolgen. Nachdem über große Zeitabschnitte allerdings auch die Reduzierte Lüftung angewendet wird, soll die Bemessung auch diese Lüftungs-Betriebsstufe soweit möglich berücksichtigen.



8.2.6 Luftleitungen für ventilatorgestützte Lüftung: Wird kein Unterschied zwischen einer eigenen Leitung und einer gemeinsamen Hauptleitung gemacht?

Im Regelfall sind alle Luftleitungen nach den Luftvolumenströmen für die Nennlüftung auszulegen. Lediglich für gemeinsame Hauptleitungen für Abluftsysteme nach DIN 18017-3, an die mehrere Nutzungseinheiten angeschlossen sind, sind die Luftvolumenströme für die Intensivlüftung anzusetzen. Die Regelung berücksichtigt, dass die geförderten Volumenströme in den verschiedenen Etagen nicht zu stark und durch eine zeitlich unterschiedliche Belegung beeinflusst werden. Die Regelung bestand auch bisher.



8.2.6 Luftleitungen für ventilatorgestützte Lüftung: Warum hängt die maximale Geschwindigkeit in den Luftleitungen von maximal 3 m/s nicht von der Größe der Luftleitung ab?

Die üblichen Durchmesser von Luftleitungen in Wohnungen variieren nicht so stark, dass eine Abhängigkeit der maximal empfohlenen Luftgeschwindigkeiten in den Luftleitungen notwendig erscheint. Prinzipiell können bei größeren Luftleitungen auch etwas größere Luftgeschwindigkeiten realisiert werden.



8.2.6 Luftleitungen für ventilatorgestützte Lüftung: Welcher Luftvolumenstrom ist bei der Dimensionierung von Luftleitungen anzusetzen?

Die Luftleitungen sind nach dem Nennluftvolumenstrom auszulegen. Ausnahme sind Sammelleitungen und gemeinsame Hauptleitungen nach DIN 18017-3. Hier ist bei der Auslegung der jeweils größte Luftvolumenstrom zu beachten.



8.2.8 Hybridlüftung: Wann ist die Bypass-Anordnung notwendig?

Die Bypass-Anordnung des Ventilators ist dann notwendig, wenn die Hauptleitung auch für die Entrauchung verwendet wird und deshalb durch den Ventilator kein nennenswerter Strömungswiderstand aufgebaut werden darf. Diese Anforderung ist z.B. immer bei Schornsteinen gegeben, wenn in ihnen ein Abgasventilator zur Unterstützung des Förderdruckes notwendig ist.



8.2.8 Hybridlüftung: Bedeutet dies für die Bemessung der Schächte die Einhaltung der Anforderungen an die Schachtlüftung?

Die Schächte sollen entsprechend den Angaben für die Schachtlüftung bemessen werden. Andere Schachtgrößen, z.B. kleinere lichte Querschnitte, weisen nicht nur eine andere Leistungsfähigkeit auf, sondern stellen auch andere Bedingungen z.B. an die Reinigungsverfahren.



8.3 Betrieb einer(s) Lüftungsanlage/gerät(es): Wie kann die Bedingung für die Lüftung zum Feuchteschutz eingehalten werden?

Wenn die Lüftungssysteme die dauernde Förderung des Volumenstromes zum Feuchteschutz nicht ermöglichen, muss dieser Betriebszustand quasistationär abgebildet werden.



8.3 Betrieb einer(s) Lüftungsanlage/gerät(es): Müssen bei E gekennzeichneten Lüftungsanlagen immer alle 4 Lüftungsstufen vorliegen?

Ja, außerdem muss die automatische Rückschaltung von der Intensivlüftung auf die Nennlüftung gegeben sein.



8.3 Betrieb einer(s) Lüftungsanlage/gerät(es): Ist Reduzierte Lüftung bei kurzer Abwesenheit nicht möglich?

Eine Lüftungsanlage darf auch bei kurzer Abwesenheit der Nutzer und nicht nur bei mehrtägiger Abwesenheit der Nutzer mit der Lüftungs-Betriebsstufe Reduzierte Lüftung betrieben werden.



8.3 Betrieb einer(s) Lüftungsanlage/gerät(es): Gilt generell eine Stunde für die Rückschaltung von der Intensivlüftung auf die Nennlüftung?

Bei einer Standardausführung wird empfohlen, die Intensivlüftung nach Bedarf, entweder manuell oder automatisch, längstens aber nach 1 h wieder auf Nennlüftung zurück zu schalten. Bei Anlage mit E-Kennzeichnung wird gefordert, dass die Intensivlüftung spätestens nach 1 h automatisch wieder auf Nennlüftung geschaltet wird. Dadurch sollen unnötig hohe Energieverbräuche vermieden werden.



8.3 Betrieb einer(s) Lüftungsanlage/gerät(es): Warum ist auch eine andere Lüftungsstufe (z.B. mit Reduzierter Lüftung) möglich?

Eine Absenkung der geförderten Luftvolumenströme von der Lüftungs-Betriebsstufe Nennlüftung auf eine geringere Lüftungsstufe ist unter den genannten Bedingungen zulässig. Die Volumenströme für die Lüftungsstufe Reduzierte Lüftung dürfen allerdings nicht unterschritten werden. Bei den in Deutschland gegebenen Witterungsverhältnissen treten extrem tiefe Außenlufttemperaturen nicht über längere Zeit auf, weshalb die Reduzierung der Volumenströme von Nennlüftung auf einen kleineren Volumenstom, jedoch nicht weniger als den Volumenstrom für die Reduzierte Lüftung, hingenommen werden kann.



8.4 Gleichwertigkeit einer Zu-/Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung: Kann nach diesem Abschnitt die Gleichwertigkeit von Lüftungsanlagen für Förderprogramme nachgewiesen werden?

Der Abschnitt dient dazu, die energetische Gleichwertigkeit von Lüftungsanlagen nachzuweisen, in denen Lüftungsgeräte mit unterschiedlichen Eigenschaften eingesetzt werden. Inwieweit dieses Verfahren für Nachweise im Rahmen von Förderprogrammen angewendet werden kann, ist zu vereinbaren. Der Abschnitt beschreibt die energetische Gleichwertigkeit von ventilatorgestützten Lüftungsanlagen gleicher Bauart mit unterschiedlichen Lüftungsgeräten aber auch von ventilatorgestützten Lüftungsanlagen unterschiedlicher Bauart, wie z.B. zentral angeordnetes Wohnungslüftungsgerät mit dezentral angeordneten Einzelraum-Lüftungsgeräten.



8.4 Gleichwertigkeit einer Zu-/Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung: Kann eine Kom-pensation eines verringerten Flächenanteiles durch Anpassung des Volumenstromes erreicht werden?

Ja, jedoch nur in einem engen Bereich (im Gleichwertigkeitansatz wurden z. B. maximal 20 % zugelassen), da davon auszugehen ist, das es innerhalb der Nutzungseinheit Querströmungen gibt die eine gewisse Durchspülung gewährleisten. Bei bedarfsgeführten Lüftungssystemen darf nach EnEV eine Volumenstromreduzierung von 0,05 1/h angesetzt werden. Dieser Ansatz kann für einen verringerten Flächenansatz verwendet werden. Ein verringerter Flächenansatz ist häufig dadurch gegeben, dass Nebenräume wie Flure nicht eigens gelüftet werden.



8.4 Gleichwertigkeit einer Zu-/Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung: Wo ist die Referenzanlage definiert?

Eine Referenzanlage ist im Gleichwertigkeitsansatz der DIN 1946 Teil 6 und ab Oktober 2009 in der EnEV definiert. Auf den energetischen Eigenschaften der Referenzanlagen beruhen die Ansätze Referenzgebäudes der EnEV.



8.4 Gleichwertigkeit einer Zu-/Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung: Warum wird ab 80 % der gelüfteten Fläche die volle Fläche angesetzt?

Bei den fehlenden Flächen handelt es sich in aller Regel nur um Nebenräume. Diese Nebenräume können mit ÜLD zu den angrenzenden Räumen in die Lüftung mit einbezogen werden. Bei der Anordnung von ÜLD ist Abschnitt 8.1.5.3 zu beachten.



8.4 Gleichwertigkeit einer Zu-/Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung: Woher kommt der mit 85 % definierte Wert?

Der Standardwert qv,LtM/qv,LtM,100 = 85 % kommt aus der EnEV. Es handelt sich um eine bedarfsgeführte Referenzanlage mit einem bilanzierten Anlagenluftwechsel von 0,35 h-1 (0,35 / 0,4 entspricht ca. 85%).



8.4 Gleichwertigkeit einer Zu-/Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung: Welcher primär-energetische Faktor wurde der Gleichung zugrunde gelegt?

Der Gleichung wurde ein primärenergetischer Faktor von 2,7 zugrunde gelegt. Der Wert stammt aus der DIN V 4701-10 Stand August 2003.



8.5.2 Betrieb von raumluftabhängigen Feuerstätten mit Lüftungsanlagen bzw. -geräten: Ist für alle Feuerstätten für die 3 gebräuchlichen Brennstoffarten der Einsatz von Sicherheitseinrichtungen notwendig?

Der Einsatz von geeigneten Sicherheitseinrichtungen ist unabhängig vom Brennstoff immer dann notwendig, wenn es sich um raumluftabhängige Feuerstätten handelt, die ihre Verbrennungsluft dem Aufstellraum direkt entnehmen, siehe auch DIBt-Zulassungen für Sicherheitseinrichtungen. Die Sicherheitseinrichtungen sind nicht erforderlich, wenn es sich z.B. um raumluftunabhängig zu betreibende Feuerstätten, mit DIBt-Zulassung, mit festgelegter Dichtheit gegenüber dem Aufstellungsraum handelt.



8.5.3 Wechselweiser Betrieb: Was bedeuten Leistungskriterien nach dem Stand der Technik?

Leistungskriterien nach dem Stand der Technik bedeutet, dass die Sicherheitseinrichtungen die in den aktuellen nationalen bzw. europäischen Regeln enthaltenen sicherheitstechnischen Anforderungen einhalten. Eine Zertifizierung der Sicherheitseinrichtungen ist erforderlich, soweit die nationalen bzw. europäischen Regeln diese erfordern. Die allgemeinen sicherheitstechnischen Anforderungen beziehen sich auf die Funktionssicherheit bei Störungen. Im Allgemeinen wird für die Betrachtungen eine Störung angenommen.



8.5.3 Wechselweiser Betrieb: Wann ist ein Fensterkontakt zur Absicherung des Betriebes einer Dunstabzugshaube notwendig?

Zur Absicherung des Betriebes einer Abluft-Herdhaube sind Fensterkontakte dann notwendig, wenn entweder in den Räumen Feuerstätten raumluftabhängig betrieben werden oder in den Ablufträumen Abluftanlagen/-geräte eingesetzt werden, die vollständig abgeschaltet werden können bzw. Abluftschächte vorhanden sind. Durch die Absicherung des Betriebes einer Abluft-Herdhaube soll ein unzulässig großer Unterdruck in den Wohn- und Aufendhaltsräumen vermieden werden. Ein unzulässig großer Unterdruck kann bei Feuerstätten zum Austritt von Abgasen in den Raum und bei abschaltbaren Abluftanlagen/-geräten zum Überströmen von Abluft in Wohn- und Aufenthaltsräume führen.



8.5.4 Gemeinsamer Betrieb: Was bedeutet die Wahlmöglichkeit einer Sicherheits-einrichtung oder eine anlagentechnische Maßnahme?

Die Wahlmöglichkeit besagt, dass neben der Lösung für raumluftabhängig zu betreibenden Feuerstätten auch andere Lösungen möglich sind. Als andere Lösungen kommen z.B. Anlagen in Betracht, bei denen die Abgase der Feuerstätte gleichzeitig mit der Abluft von Lüftungsanlagen abgeführt werden oder auch der Einsatz von raumluftunabhängig zu betreibenden Feuerstätten.



8.5.4 Gemeinsamer Betrieb: Kommen die Alternativen Abschaltung der Störquelle oder Öffnen einer ausreichend großen Öffnung immer in Frage?

Die Lösung des Abschaltens der Störquelle kann immer angewandt werden. Die Lösung der Öffnung einer ausreichend groß dimensionierten Öffnung ins Freie kann nur angewandt werden, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Neben einer ausreichend großen Dimensionierung der Öffnung ins Freie ist der Einsatz eines F-Gerätes notwendig. Durch den Einsatz eines F-Gerätes wird praktisch ausgeschlossen, dass das Lüftungsgerät als Störquelle auftreten kann. Wenn als Störquelle nur die Feuerstätte oder bestimmte extreme Witterungen in Frage kommen, wird die Sicherheitseinrichtung die Öffnung ins Freie nur selten und nur in Anwesenheit der Nutzer schalten.



8.5.5 Bauliche Voraussetzungen für spezielle Lüftungsgeräte: Was bedeutet, die Lüftungsgeräte müssen ansteuerbar sein?

Diese Anforderung bedeutet, dass das Lüftungsgerät auch nach einer Störung wieder anläuft, ohne dass Programmdaten verloren gehen. Die Forderung ist heute praktisch allgemeiner Standard.



8.5.5 Bauliche Voraussetzungen für spezielle Lüftungsgeräte: Wie verhält sich ein Lüftungsgerät mit einer F-Kennzeichnung?

Ein F-Gerät fördert bei allen Außenlufttemperaturen, also auch bei sehr tiefen Außenlufttemperaturen, nahezu immer gleich große Zuluft- und Abluftvolumenströme. Durch geeignete Maßnahmen wird z. B. ein Abschalten des Zuluftstroms vermieden, um eine Vereisung des Wärmeübertragers bei tiefen Außenlufttemperaturen zu verhindern. Als geeignete Maßnahmen, eine Vereisung des Wärmeübertragers zu vermeiden, kommen z.B. Vorwärmer in Frage, die für dauernden Betrieb geeignet sind. Es können aber auch andere Maßnahmen, wie z .B. eine geänderte Führung der Volumenströme, oder eine Zuluftventilatorüberwachung, damit bei dessen Ausfall durch den Abluftventilator kein unzulässiger Unterdruck im Aufstellungsraum der Feuerstätte entstehen kann, vorgesehen werden.



8.5.6 Bauliche Voraussetzungen von (steuerbaren) Öffnungen (ALD) ins Freie: Welche Anforderungen sind an die Lüftungskomponenten zu stellen?

Es werden nur die aus lüftungstechnischer Sicht zu stellenden Anforderungen aufgelistet. Für die Lüftungskomponenten sind die üblichen Kenngrößen für ALD anzuwenden. Über diese lüftungstechnischen Anforderungen hinaus können allerdings an die Anordnung der Lüftungsanlage und an die Feuerstätte Anforderungen gestellt werden. Maßgebend dafür sind die Regeln der Landesbauordnungen. Hier werden aus lüftungstechnischer Sicht nur die Mindestanforderungen aufgelistet.



8.5.6 Bauliche Voraussetzungen von (steuerbaren) Öffnungen (ALD) ins Freie: Wer hat diese Anforderungen zu beachten?

Der Planer der Anlage hat zusammen mit dem Bauherrn die Entscheidung zu treffen, ob für einen gemeinsamen Betrieb einer ventilatorgestützten Lüftungsanlage und einer raumluftabhängigen Feuerstätte eine gesteuertes ALD vorgesehen werden soll. Die entsprechenden Bauteile/Produkte bzw. Lüftungsgeräte sind auszuschreiben. Der Installateur der Anlage hat die Anlage entsprechend auszuführen und die durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. Diese Ausführungsform ist derzeit für den gemeinsamen Betrieb einer ventilatorgestützten Lüftungsanlagen und einer raumluftabhängigen Feuerstätte nicht üblich. Deshalb ist in jedem Fall eine Abklärung mit den lokal zuständigen Genehmigungsstellen notwendig.



8.5.6 Bauliche Voraussetzungen von (steuerbaren) Öffnungen (ALD) ins Freie: Wie soll dies bei einer Öffnung erfolgen?

Durch die Öffnung soll analog zu einem ALD keine Wärmebrücke in der Gebäudefassade entstehen. Eine Wärmebrücke wird z.B. dadurch vermieden, dass keine wärmeleitenden Bauteile zwischen innen und außen eingesetzt werden.



8.5.6 Bauliche Voraussetzungen von (steuerbaren) Öffnungen (ALD) ins Freie: Welche sicherheitstechnischen Forderungen sind einzuhalten?

Nach dem derzeit geltenden Stand müssen Sicherheitseinrichtungen für den gemeinsamen Betrieb von ventilatorgestützten Lüftungssystemen mit raumluftabhängig zu betreibenden Feuerstätten eine bauaufsichtliche Zulassung aufweisen.



8.5.7 Funktionsnachweis: Was muss der Funktionsnachweis abdecken?

Der Funktionsnachweis muss die maßgebenden Kriterien abdecken, die beim gemeinsamen Betrieb einer ventilatorgestützten Lüftungsanlage mit einer raumluftabhängigen Feuerstätte zu beachten sind. Auf die Maßgaben der Landesbauordnungen wird verwiesen. Der Funktionsnachweis kann nicht abschließend in dieser Norm beschrieben werden, weil zusätzlich weitere Kriterien aufgrund von Regelungen der Landesbauordnungen gestellt werden können.



8.5.7 Funktionsnachweis: Warum wird ein Funktionsnachweis gefordert?

Die richtige Auswahl und Installation und die richtige Einstellung ist zu prüfen und zu dokumentieren. Die Sicherheitseinrichtungen, die derzeit auf dem Markt sind, können auf Eigenschaften von Feuerstätten, wie z.B. ihr unterschiedliches Anfahrverhalten, reagieren.



8.5.7 Funktionsnachweis: Wer hat diese Anforderungen zu beachten?

Der Installateur der Anlage hat die Anlage entsprechend der Planung auszuführen und zu dokumentieren. Diese Anlagenform ist derzeit nicht üblich. Deshalb ist in jedem Fall eine Abklärung mit den lokal zuständigen Genehmigungsstellen notwendig.



8.5.7 Funktionsnachweis: Was ist beim Funktionsnachweis zu dokumentieren?

Die Einstellungen sind zu dokumentieren, damit die notwendigen Maßnahmen bei Instandhaltungsarbeiten sachgerecht durchgeführt werden können. Die Dokumentation wird auch in den derzeit vorliegenden bauaufsichtlichen Zulassungen von Sicherheitseinrichtungen gefordert.



9.1.1 Allgemeines: Sind über den Differenzdruck geregelte ALD, die unterschiedliche Strömungseigenschaften für die beiden Richtungen aufweisen, zulässig?

Differenzdruck geregelte ALD, die unterschiedliche Strömungseigenschaften für die beiden möglichen Richtungen haben, können z.B. für Schachtlüftungssysteme oder für Abluftsysteme eingesetzt werden. Werden sie für Querlüftung zum Feuchteschutz oder Querlüftung eingesetzt, müssen die unterschiedlichen Strömungseigenschaften bei der Auslegung berücksichtigt werden.



9.1.2.2 Außenluftdurchlässe: Warum nur manuell einstellbare und verschließbare oder selbsttätig regelnde ALD?

Aus Komfort- und aus Sicherheitsgründen müssen manuell einstellbare ALD verschließbar sein. Bei selbsttätig regelnden ALD wird unterstellt, dass sie bei zunehmendem Differenzdruck ab einem bestimmten Druckniveau den einströmenden Außenluftvolumenstrom in einem begrenzten Bereich weitgehend konstant halten.



9.1.2.2 Außenluftdurchlässe: Woher kommt die maximale Leckage von 5 m³/h.

Die maximale Leckage von 5 m³/h bei einem Differenzdruck von 10 Pa wurde aufgrund der Istwerte von auf dem Markt angebotenen ALD festgelegt. Eine höhere Dichtheit wird empfohlen.



9.1.2.2 Außenluftdurchlässe: Was ist notwendige, damit ALD von innen leicht zu reinigen sind?

Dazu ist in jedem Falle die Zugänglichkeit der ALD sicherzustellen. Wenn ALD z.B. hinter einem nicht abklappbaren Heizkörper installiert werden, kann diese Anforderung nicht eingehalten werden.



9.1.2.2 Außenluftdurchlässe: Was ist notwendig, dass ALD gegen Schlagregen dicht sind?

Eine schlagregendichte Ausführung kann entweder durch zusätzliche bauseitige Maßnahmen erreicht werden oder direkt mit dem Bauteil/Produkt ALD nachgewiesen werden. Bei Fenstern wird die Schlagregendichtheit generell nachgewiesen. Soweit bei ALD keine Prüfverfahren vorliegen, können diese in Anlehnung an die Schlagregendichtheit bei Fenstern gewählt werden.



9.1.2.2 Außenluftdurchlässe: Wie sollen ALD gegen das Eindringen von Insekten geschützt werden?

Der freie Querschnitt von ALD soll nach Rücksprache mit dem Hersteller mit einem feinmaschigen Gitter abgedeckt sein.



9.1.2.3 Überström-Luftdurchlässe: Wie sind ÜLD anzuordnen, damit der Raum gut durchströmt wird?

ÜLD sind so auszulegen und anzuordnen, dass es bei einer guten Durchströmung des Raumes nicht zu Zugluftproblemen kommt. Konkrete Angaben können nur projektbezogen festgelegt werden.



9.1.3.3 Abluftdurchlässe: Was bedeutet, sie müssen mit niedrigem Strömungswiderstand ausgeführt werden?

siehe 9.1.2.2



9.1.3.4 Lüftungsschächte: Warum wird die Dichtheitsklasse A nur als Beispiel genannt?

Die Dichtheitsklasse A für Lüftungsschächte ist am Markt noch verbreitet. Aus funktionstechnischen Gründen ist eine höhere Dichtheit der Lüftungsschächte erwünscht. Als Hinweise für die Ausführung genügt deshalb, dass Lüftungsschächte so dicht wie möglich auszuführen sind.



9.1.3.4 Lüftungsschächte: Darf Abluft auch zusammen mit den Abgasen einer Feuerstätte abgeführt werden?

Im DVGW Arbeitsblatt G 626 ist eine Form der gemeinsamen Abführung von Abluft und Abgas über einen gemeinsamen Schacht beschrieben. Bei dieser Ausführung wird durch ein ventilatorgestütztes Lüftungssystem dauernd ein Unterdruck in der Hauptleitung sichergestellt. Damit kann unter den genannten Voraussetzungen Abluft und Abgas gleichzeitig ins Freie abgeführt werden.



9.2.1 Allgemeines: Warum werden speziell Leitungs-durchführungen und Installationsschächte genannt?

Erfahrungsgemäß werden bei Luftdichtheits-Untersuchungen gerade an Installationsschächten und Leitungsdurchführungen bedeutende Undichtheiten festgestellt. Die genannten Hinweise berühren die Funktion von Lüftungssystemen nur indirekt.



9.2.1 Allgemeines: Wie soll die Beschriftung der Luftleitungen erfolgen?

Es wird empfohlen, Luftleitungen mit einem Pfeil in Richtung der Luftströmung zu kennzeichnen. Der Pfeil sollte die entsprechende Farbe für die Luftart, siehe Tabelle 4, haben. Diese Kennzeichnung der Luftleitung erleichtert die spätere Instandhaltung des Lüftungssystems.



9.2.1 Allgemeines: Wie erfolgt der Abgleich des Luftleitungsnetzes durch die Abluft-durchlässe?

Der vom Ventilator erzeugte Unterdruck soll so hoch sein, dass die in verschiedenen Höhen der Hauptleitung herrschenden unterschiedlichen Drücke im Regelbereich der Abluftventile liegen. Nur wenn an allen Anschlussstellen die Abluftdurchlässe in ihrem Regelbereich betrieben werden, sind die zugesagten Eigenschaften, z.B. auch bzgl. der Schalldruckpegel, gegeben.



9.2.1 Allgemeines: Gilt dies auch für Filter an Abluftdurchlässen?

Die Angabe der notwendigen Filterdaten auf dem Gerätegehäuse für die Filter in den Geräten wird empfohlen. Bei Filtern an Abluftdurchlässen dürfen die notwendigen Filterdaten auch in den Unterlagen beschrieben sein. Angaben auf dem Filtergehäuse werden empfohlen, weil dies die wartungsfreundlichste Form darstellt.



9.2.4 Zu-/Abluftsysteme: Wie können Kurzschlussströmungen zwischen der Fortluft und der angesaugten Außenluft vermieden werden?

Ein Ansaugen von Fortluft vom Fortluftdurchlass über den Außenluftdurchlass kann minimiert werden, wenn der Abstand zwischen den beiden Öffnungen möglichst groß ist und an den beiden Öffnungen unterschiedliche Strömungsrichtungen vorliegen. Am günstigsten ist es, wenn der Fortluftdurchlass höher angeordnet wird als der Außenluftdurchlss. Bei der Anordnung von beiden sollte zudem auf die Hauptwindrichtung geachtet werden.



9.2.4 Zu-/Abluftsysteme: Kann durch eine hohe innere Dichtheit eine Überströmung vermieden werden?

Dies kann selbstverständlich durch eine hohe innere Dichtheit des Lüftungsgerätes erreicht werden. Günstige energetische Eigenschaften setzen die dichte Trennung des Zuluftstromes und des Abluftstromes voraus.



9.2.5.1 Ventilatoren: Wie soll sich die Förderleistung automatisch an die jeweiligen Lüftungs-Betriebsstufen anpassen?

Die Anpassung der Förderleistung kann durch manuelle Einstellung oder durch automatische Einstellung erfolgen. Die verschiedenen Lüftungs-Betriebsstufen sind mindestens durch manuelle Einstellung am Lüftungsgerät zu realisieren. Eine automatische Einstellung der Förderleistung, gesteuert über Sensoren, wird empfohlen.



9.2.5.2 Luftleitungen: Reicht die Klasse A auch für ventilator-gestützte Lüftungssysteme?

Die Klasse A stellt für ventilatorgestützte Lüftungssysteme die unterste noch akzeptable Dichheitsklasse dar. Für Lüftungsanlagen mit hohen Anforderungen an die Raumluftqualität und an die Energienutzung wird allerdings die höhere Dichtheit der Klasse B verlangt. Für eine Standardausführung wird sie empfohlen. In Hauptleitungen, die der Klasse A entsprechen, können nur geringe Unterdrücke realisiert werden, ohne dass zu große Falschluftströme angesaugt werden.



9.2.5.2 Luftleitungen: Wie sind die Luftleitungen zu dämmen?

Mindestwerte für die Dämmung von Luftleitungen sind in Tabelle 20 zusammengestellt. Mit den genannten Mindestwerten kann die Tauwasserbildung in aller Regel verhindert werden. In Tabelle 20 sind Mindestwerte für eine Standardausführung und für eine mit E gekennzeichnete Anlage mit erhöhter Energieeffizienz enthalten.



9.2.5.2 Luftleitungen: Warum sollen Luftklappen nur in horizontalen Anschlussleitungen vermieden werden?

Um Verschmutzungen vorzubeugen, sollen Luftklappen generell möglichst vermieden werden. In horizontalen Leitungen treten Verschmutzungen besonders ausgeprägt auf und sollen deshalb speziell vermieden werden. Alle Einbauten, die ein Strömungshindernis darstellen, neigen zu einer stärkeren Verschmutzung. Auch in nicht oder nur schwach durchströmten Toträumen sammelt sich vermehrt Schmutz an.



9.2.5.2 Luftleitungen: Gelten Schächte aus Leichtbeton als abriebfest?

Luftschächte aus Leichtbeton gelten als abriebfest. Leichtbeton für Luftschächte muss allerdings ein geschlossenporiges Gefüge aufweisen.



9.2.5.2 Luftleitungen: Muss eine Zusammenführung von Leitungen immer in einem Kasten erfolgen?

Die Zusammenführung in einem Strömungskasten wird empfohlen. Andere Lösungen sind jedoch möglich. Die Zusammenführung in einem Strömungskasten erleichtert die Instandhaltung und damit ggf. die notwendige Reinigung der Leitungen.



9.2.5.3 Luftdurchlässe, Drosselklappen, Reinigungsverschlüsse: Gilt diese Forderung nur für Abluftsysteme nach A.6?

Abluftdurchlässe für Lüftungssysteme sollen generell vom gleichen Typ sein. Bei Anlagen nach Bild A.6 und Bild A.11 ist dies besonders geboten. Bei diesen Lüftungssystemen ist eine Einregulierung in den verschiedenen Nutzungseinheiten notwendig. Diese würde extrem erschwert werden, wenn die Forderung nicht gestellt und auch eingehalten würde.



9.2.5.4 Luftfilter: Reicht zur Abscheidung von Pollen ein Filter der Filterklasse F5?

Ein Filter der Klasse F5 nach DIN EN 779 stellt die untere Grenze für die Abscheidung von Pollen dar. Für die Abscheidung von Pollen werden Filter der Klasse F7 und höher empfohlen. Filter der Klasse F7 und höher haben bessere Abscheidegrade, aber dadurch bedingt auch kürzere Standzeiten und höhere Druckverluste.



9.2.5.4 Luftfilter: Was sind geeignete Maßnahmen eine Durchfeuchtung der Filter zu vermeiden?

Geeignete Maßnahmen zur Vermeidung einer Durchfeuchtung der Filter sind z.B. eine geringe Aufwärmung des Zuluftstromes oder die Beimischung von trockener Luft zum Zuluftstrom. Ein länger dauernder Feuchteeintrag, der zu einer Durchfeuchtung des Filters führt, muss in jedem Falle vermieden werden, weil dadurch die Keimzahl in der Zuluft sehr stark ansteigen kann.



9.2.5.4 Luftfilter: Die Filterüberwachung wird nur empfohlen?

Für eine leichtere Instandhaltung einer Lüftungsanlage wird eine Filterüberwachung empfohlen. Eine Filterüberwachung kann nicht generell gefordert werden, weil nach europäischen Regeln erstellte und zertifizierte Lüftungsgeräte keine Filterüberwachung aufweisen müssen. Für H-Geräte wird jedoch eine Filterüberwachung (zeit- oder druckgesteuert) gefordert.



9.2.5.4 Luftfilter: Welche brandschutztechnischen Bestimmungen müssen eingehalten werden?

Die in den Landesbauordnungen festgelegten brandschutztechnischen Bestimmungen. Insbesondere handelt es sich um die Anforderungen der M-LÜAR. Die brandschutztechnischen Bestimmungen richten sich in nahezu allen Bundesländern nach der M-LÜAR.



9.2.5.4 Luftfilter: Wie kann eine länger dauernde Durchfeuchtung von Filtern, Schalldämpfern o.ä. vermieden werden?

Eine länger dauernde Durchfeuchtung von Filtern, Schalldämpfern o.ä. kann vermieden werden, wenn die amgesaugte Außenluft an diesen Komponenten überwiegend Temperaturen über dem Taupunkt der kritischen Oberfläche aufweist. Kann aus meteorologischen Gründen diese Bedingung nicht einghalten werden, sind Maßnahmen, wie z.B. eine geringfügige Erwärmung der angesaugten Außenluft oder eine Verdünnung der Außenluft vorzusehen. Eine länger dauernde Durchfeuchtung ist zu vermeiden, um Keimwachstum zu begrenzen, siehe auch 9.2.5.4



9.2.5.7 Wärmeübertrager/Wärmepumpen: Was ist zu beachten, wenn Geräte, die anderen technischen Regeln entsprechen, eingebaut werden?

Wenn Geräte eingebaut werden, die nicht den Anforderungen der DIN 4719 genügen, kann die Kennzeichnung der Lüftungsanlage nicht wie beschrieben durchgeführt werden. Die Kennzeichnung der Lüftungsanlage setzt die Einhaltung aller genannten Anforderungen voraus.



9.2.5.8 Erdreich-Luft-Wärmeübertrager: Wann ist eine Umschaltklappe notwendig und wann nicht?

Der Einbau einer Umschaltklappe vor einem Lüftungsgerät ist dann notwendig, wenn gleichzeitig zur Außenluft, die über den Erdreich-Wärmeübertrager angesaugt wird, ein Teilstrom direkt aus der Umgebung angesaugt werden soll. Dies kann zweckmäßig sein um Filter trocken zu halten. In der Übergangszeit, wenn weder eine Aufheizung noch eine Kühlung der angesaugten Luft möglich ist, kann Außenluft direkt aus der Umgebung angesaugt werden. Dadurch kann für die Ansaugung von Außenluft benötigte Energie durch die geringeren Strömungswiderstände gespart werden.



9.2.5.8 Erdreich-Luft-Wärmeübertrager: Die Einstellung der Umschaltklappe ist sicherlich nur zu kennzeichnen, wenn damit die Filter trocken gehalten werden sollen?

Ja, die Kennzeichnung der Einstellung ist nur notwendig, wenn nur dadurch eine Anforderung, z. B. eine Durchfeuchtung der Filter zu vermeiden, eingehalten werden kann. Wenn keine Erfüllung einer Anforderung verlangt wird, ist auch keine Kennzeichnung gefordert.



9.2.5.8 Erdreich-Luft-Wärmeübertrager: Ist 3 m/s Luftgeschwindigkeit nicht zu hoch?

3 m/s Luftgeschwindigkeit sind die obere Grenze für die Auslegung. Bis zu dieser Geschwindigkeit werden noch ausreichend kleine Druckverluste verursacht.



9.2.5.8 Erdreich-Luft-Wärmeübertrager: Die Anordnung eines Gefälles ist nur in Strömungsrichtung erlaubt?

Ja, eine Anschlussleitung zwischen außenliegender Sickergrube und Lüftungsgerät zählt nicht zum E-WÜT.



9.2.5.8 Erdreich-Luft-Wärmeübertrager: Warum werden keine Filter an der An-saugstelle verlangt?

An der Ansaugstelle werden keine Filter verlangt, weil an diesem Ort häufig mit einer Durchfeuchtung der Filter, zu rechnen ist. In aller Regel wird die Ansaugstelle durch ein engmaschiges Gitter vor Laub, Insekten etc. geschützt und ein entsprechendes Filter vor dem Lüftungsgerät vorgesehen.



9.2.5.9 Schalldämpfer: Erfüllen Glas- bzw. Mineralfasern die Anforderung abriebfest?

Mineralfasern erfüllen die Anforderung nur, wenn sie abgedeckt sind. Eine Abdeckung kann z.B. aus einer dünnen PE-Folie bestehen.



9.2.5.9 Schalldämpfer: Was sind geeignete Maßnahmen, eine Durchfeuchtung zu vermeiden?

Siehe 9.2.5.4



9.2.5.9 Schalldämpfer: Wie kann eine Durchfeuchtung durch Wasser oder Aerosole ausgeschlossen werden?

Siehe 9.2.5.4



9.2.6.2 Außenluftansaugung: Können die Angaben der DIN EN 13779 herangezogen werden?

Die Anforderungen der DIN EN 13779 können nur informativ herangezogen werden. Sie werden in DIN 1946-6 deshalb nicht als Anforderung genannt, weil sie auf Lüftungsanlagen mit meist viel größeren Luftvolumenströmen für Nichtwohngebäude bezogen sind.



9.2.6.2 Außenluftansaugung: Gibt es einen Mindestabstand für die Außenluftansaugung zur Mündung eines Schornsteins?

In DIN 1946-6 ist dies Thema nicht geregelt. Auf die entsprechenden Anforderungen z.B. der Feuerungsverordnungen der Länder wird hingewiesen. Für die Anordnung der Mündung eines Schornsteins zu Dachöffnungen bzw. zu Schachtöffnungen liegen eine Vielzahl von länderspezifischen Regelungen vor.



9.2.6.3 Luftfilterung: Warum muss die Abluft aus diesen Ablufträumen gefiltert werden?

Für Lüftungsanlagen für erhöhte Anforderungen an die Raumluftqualität, H-Anlage, muss die Abluft gefiltert werden, um auch im Abluftstrang hygienische Verhältnisse sicherzustellen. Bei Standardanlagen gilt dies nur für Küchen.



9.2.6.4 Luftleitungen: D.h. Schächte mit der Dichtheitsklasse A sind nicht möglich?

Wenn die Lüftungsanlagen für die genannten erhöhten Anforderungen ausgelegt werden sollen, ist die höhere Dichtheit der Luftleitungen Voraussetzung. Durch die größere Undichtheit von Luftleitungen der Dichtheitsklasse A werden zu große Falschluftströme angesaugt bzw. Abluft über Undichtheiten in den Installationsschacht und damit auch in andere Nutzungseinheiten gedrückt.



9.2.6.4 Luftleitungen: Warum werden bei einer H-Anlage nur die Mindestwerte gefordert?

Eine hohe Raumluftqualität hängt nur in gewissem Maße von der Wärmedämmung der Luftleitungen ab. Eine Mindestdämmung zur Vermeidung von Kondensat muss allerdings gegeben sein.



9.2.6.5 Luftheizung: D.h. bis zu 100 % Sekundärluftanteil ist möglich?

In einem Raum kann die Luft auch nur umgewälzt werden. Allerdings muss der jeweils notwendige Außenluftvolumenstrom dem Raum parallel zugeführt werden. Die Zumischung von Sekundärluft aus einem Raum zur Außenluft wird durchgeführt, um damit größere Wärmeströme auf die Zuluft übertragen zu können, ohne mit zu hohen Lufttemperaturen arbeiten zu müssen.



9.2.7.2 Elektroenergiebedarf: Warum wird hier nicht auch auf die DIN 4719 verwiesen?

Diese Kenngrößen werden bereits nach den europäischen Regeln gefordert. DIN 4719 ist nicht erwähnt, weil in dieser Norm keine weitergehenden Anforderungen gestellt werden.



9.2.7.2 Elektroenergiebedarf: Woher kommen die Kenngrößen für PSPI und PStandby?

Die Kenngrößen PSFI und PStandby kommen aus den europäischen Regeln. Sie werden vorwiegend bei Lüftungsanlagen mit größeren Leistungen angewandt.



9.2.7.2 Elektroenergiebedarf: Woher kommt der Wert PE?

Auch die Kenngröße PE kommt aus den europäischen Regeln. Er wird vorwiegend bei Lüftungsanlagen mit größeren Leistungen angewandt.



9.2.7.2 Elektroenergiebedarf: Wann und wie werden die Gleichungen (26) und (27) angewandt?

Die Gleichungen können angewandt werden, wenn eine besondere energetische Planung der Lüftungsanlage vorgesehen wird. Die Gleichungen sind für die Abschätzung der Einflussgrößen von Bedeutung.



9.2.7.3 Dimensionierung des Luftleitungsnetzes: Widerspricht die Bemessung von Anlagen nach Bild A.3 diesen Angaben?

Eine Abluftanlage kann auch nach DIN 18017-3 dimensioniert werden, wenn die entsprechenden Randbedingungen (Vorhandensein mindestens eines fensterlosen Abluftraums) vorliegen. Die Dimensionierungsgrundlagen in den beiden Normen sind leider nicht gleich. Nach DIN 18017-3 sind in der Regel etwas höhere Strömungsgeschwindigkeiten möglich. Nach DIN 18017-3 sind allerdings auch keine Lüftungsanlagen mit günstigen energetischen Eigenschaften beschrieben.



9.2.7.3 Wärmedämmung des Luftleitungsnetzes: Wie sind Luftleitungen zu dämmen, 1. Wenn die Außenluft-/Zuluftleitungen sowie die Abluft-/Fortluftleitungen im nicht beheizten Dachgeschoß oder im nicht beheizten Kellergeschoß außerhalb der thermischen Hülle verlegt sind und 2. Wenn die Außenluft-/Zuluftleitungen sowie die Abluft-/Fortluftleitungen entweder innerhalb oder außerhalb der thermischen Hülle jeweils im Estich des Bodens verlegt sind.

Luftleitungen müssen mindestens so beschaffen oder wärmedämmend sein, dass bei planmäßigen Betrieb Tauwasserbildulng verhindert wird. Luftleitungen, in denen innen oder außen Tauwasserbildung auftreten kann (Außenluftleitung, Fortluftleitung nach Wärmerückgewinnung und Leitungen außerhalb der thermischen Hülle) sind deshalb ausreichend zu dämmen.

  1. Außerhalb der thermischen Hülle, also im nicht beheizten Dachgeschoß und im nicht beheizten Kellergeschoß, muß die Wärmedämmung der Luftleitung-, den in Tabelle 20 der Norm genannten Mindestwerte genügen.
  2. Für im beheizten Kellergeschoß oder im nicht beheizten Kellergeschoß im Boden oder in der Decke angeordneten Luftleitungen werden in DIN 1946-6 keine Werte für die Mindestdicke der Wärmedämmung gegeben.
    Zur Vermeidung der Tauwasserbildung an der Innenseite und an der Außenseite der Luftleitungen bei planmäßigem Betrieb ist in diesen Fällen die Mindestdicke der allseitig notwendigen Wärmedämmung im Einzelfall unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.

Weitergehende Anforderungen an die Wärmedämmung von Luftleitungen (z.B. für die "E"-Kennzeichnung) können Tabelle 20 der Norm entnommen werden.





9.2.7.4 Wärmedämmung des Luftleistungsnetzes: Auf welche Mitteltemperatur bezieht sich die Angabe der Wärmeleitfähigkeit in Tabelle 20?

Die Wärmeleitfähigkeit von 0,045 W/mK in Tabelle 20 der DIN 1946-6 bezieht sich auf die üblichen Anwendungstemperaturen.



10.1.5 Besonders für den gemeinsamen Betrieb mit Feuerstätten geeignete Lüftungsanlagen/-geräte: Können Abluftgeräte mit F gekennzeichnet werden?

Nein, weil bei einem Abluftgerät nur in Verbindung mit ALD´s ein gefahrdrohender Unterdruck im Aufstellraum der Feuerstätte vermieden werden kann.



10.1.5 Besonders für den gemeinsamen Betrieb mit Feuerstätten geeignete Lüftungsanlagen/-geräte: Können Abluftsysteme mit F gekennzeichnet werden?

Ja, wenn durch die verwendete Sicherheitseinrichtung ein gefahrdrohender Unterdruck im Aufstellraum der Feuerstätte sicher vermieden werden kann.



10.2.2 Beispiel: Muss nicht noch die Norm mit angegeben werden?

Wird derzeit nicht gefordert, ist allerdings zweckmäßig.



11.1 Nachweise und Unterlagen: Müssen alle diese Unterlagen übergeben werden?

Alle diese Unterlagen müssen übergeben werden, wenn sie für die Lüftungsanlage relevant sind. Bei Einzelraum-Lüftungsgeräten sind allerdings einzelne Unterlagen entbehrlich.



11.4.1 Allgemeines: Ist die Prüfung der Luftdichtheit der Gebäudehülle bei der Inbetriebnahme und Übergabe nicht zu spät?

Die Prüfung der Luftdichtheit kann früher durchgeführt werden. Sie macht aber erst Sinn, wenn die luftdichte Gebäudehülle fertiggestellt ist. Vorherige Prüfungen dürfen nicht der Abnahme dienen, sie eignen sich lediglich für die Abschätzung der Qualität der bis dahin durchgeführten Arbeiten.



11.4.3 Ventilatorgestützte Lüftung: Ist der Wert nicht unter Berücksichtigung von Filterverschmutzung zu groß?

Die Messung ist bei neuen oder gereinigten Filtern durchzuführen. Eine Toleranz von ± 15 % ist Stand der Technik.



11.4.3 Ventilatorgestützte Lüftung: Reicht die Raumluftgeschwindigkeit und -temperatur für die Zugluftfreiheit aus? Was ist mit der Turbulenz der Luftströmung?

Im Fall von Unzufriedenheiten kann das Zugluftrisiko in Aufenthaltsräumen durch die Messung der Raumluftgeschwindigkeit, der Raumlufttemperatur und der Turbulenz ermittelt werden. Die Ermittlung der Zuluftrisikos kann auch nur mit der Raumluftgeschwindigkeit und der Raumlufttemperatur erfolgen, wenn nach DIN EN ISO 7730 ein Turbulenzgrad von 40 % der Bewertung zugrunde gelegt wird.



12.3 Wartung: Was soll bei freier Lüftung ein Wartungsplan enthalten?

Bei freien Lüftungssystemen ist in einen Instandhaltungsplan lediglich der Zustand der ALD und der ÜLD sowie vorhandener Lüftungsschächte aufzunehmen. Bei ALD und ÜLD sind die Verschließ- bzw. Regelbarbarkeit und bei allen Komponenten die Verschmutzung zu prüfen und ggf. zu beseitigen oder auszutauschen.



12.3 Wartung: Wie wird eine Überschreitung des zulässigen Differenzdruckes oder von Undichtheiten festgestellt, wenn keine Filterüberwachung vorhanden ist?

Wenn keine Filterüberwachung vorhanden ist, ist der Filterzustand visuell zu prüfen. Visuell kann zwar nicht der Wert bestimmt werden, sehr wohl jedoch ob ein Filter erneuert oder gereinigt werden muss.



12.4 Instandsetzung: Warum wird die Definition der Instandsetzung wiederholt?

Es erfolgt keine Wiederholung, sondern eine Untersetzung, die an dieser Stelle für zweckmäßig und hilfreich gehalten worden ist.



12.5 Sicherstellung der energetischen Qualität: Wie ist die DIN 1946-6 mit DIN EN 15239 verknüpft?

In einem Anhang zur DIN EN 15239 ist die DIN 1946-6 in Bezug genommen. Die DIN EN 15239 wird für die Erfüllung der EnEV herangezogen.



Tabelle B.1: Warum ist in der Tabelle in Zeile 1.2 für fensterlose Räume unter Schachtlüftung ein Kreuz angegeben, wenn in der Fußnote nur auf Lüftungsanlagen nach DIN 18017-3 hingewiesen wird?

Bei der Fußnote handelt es sich um einen Fehler. Unter Schachtlüftung ist in der Fußnote die DIN 18017-1 zu nennen. Die DIN 18017-1 wird in Kürze zurückgezogen. Für Lüftungsanlagen dieser Bauart besteht Bestandsschutz. Änderungen an der Gebäudehülle sind für diese Lüftungsanlagen nicht relevant.



C.1 Allgemeines: Sind diese Tabellen durch den normativen Charakter zwingend vorgegeben?

Die in diesem Anhang beschriebenen Maßnahmen sind einzuhalten. Für eine Standardausführung bedeutet dies die Festlegung der lüftungstechnischen Maßnahmen und die Auswahl des Lüftungssystems. Die Maßnahmen für besondere Eigenschaften sind projektbezogen zu vereinbaren.



C.2.4.1 Raumluftqualität (Hygiene): Bedeutet das, dass für eine Standardaus-ührung nicht abriebfeste Luftleitungen verwendet werden dürfen?

Nein, bei Standardausführung einer Lüftungsanlage dürfen nach 9.2.5.2 Absatz 2 nur Luftleitungen eingesetzt werden, die oberflächengeschützt und leicht zu reinigen sind. Nach 9.2.5.2 Absatz 5 wird für Lüftungsschächte gefordert, dass sie aus abriebfestem Material bestehen müssen. In dieser Tabelle bedeutet dies, dass vom Planer nur die Anforderungen an die Standardausführung ausgeschrieben zu werden brauchen, die nicht speziell zu dokumentieren sind. Bei Luftleitungen wird nur die Verwendung von Leitungen gefordert, die entsprechenden technischen Regeln genügen. Eine spezielle Ausschreibung ist für eine Standardausführung einer Lüftungsanlage in diesem Punkt nicht notwendig.



C.2.4.1 Raumluftqualität (Hygiene): Bedeutet das, dass Luftleitungen vor der Inbetriebnahme nicht gereinigt und nicht trocken gelagert werden müssen?

Nein, in 9.2.1 Absatz 7, wird generell auch für die Standardausführung einer Lüftungsanlage gefordert , dass das Lüftungssystem gereinigt und mit sauberen Filtern an den Nutzer zu übergeben ist. In dieser Tabelle bedeutet dies, dass vom Planer nur die Anforderungen an die Standardausführung ausgeschrieben zu werden brauchen, die nicht speziell zu dokumentieren sind. Es wird nur die übliche Sorgfalt an die Lagerung der Bauteile/Produkte gefordert. Die entsprechende Forderung ist an den Installateur gerichtet.



C.2.4.1 Raumluftqualität (Hygiene): Bedeutet das, dass keine Maßnahmen zur Vermeidung einer Durchfeuchtung der Schalldämpfer geplant werden müssen?

Nein, in 9.2.5.9 Absatz 2, wird generell auch für die Standardausführung einer Lüftungsanlage gefordert, dass geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Keimwachstum vorzusehen sind. In dieser Tabelle bedeutet dies, dass vom Planer vorgesehene Maßnahmen nicht eigens dokumentiert werden müssen. Bei Lüftungsanlagen mit erhöhten Anforderungen ist dieser Punkt nochmals besonders erwähnt worden. Die Einhaltung muss speziell bestätigt werden.



E.1 Allgemeines: Sind diese Tabellen durch den normativen Charakter zwingend vorgegeben?

Die in diesem Anhang beschriebenen Maßnahmen sind einzuhalten. Für eine Standardausführung bedeutet dies Maßnahmen, die zur Sicherstellung der Lüftung zum Feuchteschutz notwendig sind. Die Festlegungen zur Aufrechterhaltung der Lüftung zum Feuchteschutz sind in jedem Falle zu erfüllen.



G.1 Allgemeines: Woher kommt der Primärenergiefaktor für die Hilfsenergie?

siehe 8.4



G.2 Beispiele: Warum ist bei freien Lüftungssystemen (Querlüftung) mit anderen Außen-Luftvolumenströmen zu rechnen als bei Schachtlüftungssystemen und bei ventilatorgestützten Lüftungssystmen?

Nach 6.1.4 der DIN 1946-6 sind "Zur Ermittlung und Festlegung der nutzungsabhängigen Gesamt-Außenvolumenströme für die Lüftung zum Feuchteschutz und für die Reduzierte Lüftung ... bei allen Lüftungsystemen die in Tabelle 5 angegebenen Werte anzuwenden". Nach 6.1.2.2 der DIN 1946-6 ist der Außenvolumenstrom für die Querlüftung aus dem Maximum aus der Summe des notwendigen Außenluftvolumenstromes für die Nutzungseinheit abhängig von der Fläche der Nutzungseinheit und aus der halben Summe des notwendigen Außenluftvolumenstromes für die einzelnen Räue zu bestimmen.
Nach 6.1.2.2 der DIN-1946-6 ist der Außenluftvolumenstrom für die Schachtführung oder für ventilatorgestützte Lüftungssysteme aus dem Maximum aus der Summe des notwendigen Außenluftvolumenstromes für die Nutzungseinheit abhängig von der Fläche der Nutzungseinheit und aus der Summe der notwendigen Außenluftvolumenstromes für die Ablufträume zu bestimmen.
In den Beispielen 1 und 2 des Beiblattes 1 zur DIN 1946-6 ist die Alternative aus der halben Summe des Außenluftvolumenstromes für die einzelnen Räume als größerer der beiden Werte maßgebend.
Insbesondere bei Nutzungseinheiten mit relativ vielen, aber kleinen Räumen errechnen sich höher Außenluftvolumenströme als aus der Nutzfläche. Aus energetischen Gründen sollen die Außenluftvolumenströme für die einzelnen Räume die Außenluftvolumenströme ermittelt aus der Nutzfläche um nicht mehr als 25 % überschreiten. Etwas höhere Außenluftvolumenströme für die einzelnen Räume sind zu vertreten, weil sich zeitweise mehr Personen als geplant in den relativ kleinen Räumen ohne eine eindeutige Strömungsrichtung aufhalten können.




I.1.2 Einzelwerte der Korrekturfaktoren: Sind die fSys Werte für die Schachtlüftung und für Abluftsysteme richtig?

Die fSys-Werte für die Schachtlüftung und für Abluftsysteme sind systembedingt wegen der unterschiedlichen Antriebskräfte und Druckverhältnisse verschieden.



Anhang H: Warum gibt es keine Zuordnung der Postleitzahlen zu den Orten?

Die Zuordnung der Postleitzahlen zu Orten liegt derzeit nicht vor. Die Zuordnung der Postleitzahlen zu Orten wird vorbereitet.



Anhang H, Bild H.1: Stimmen die Angaben in der Legende?

In der Legende des Bildes sind Angaben vertauscht. Es muss richtig heissen: windstarke Landfreise (gemittelte Windgeschwindigkeit im Jahr > 3,30 m/s), windschwache Landkreise (gemittelte Windgeschwindigkeit im Jahr = 3,30 m/s)



Literaturhinweise: Kann eine Lüftungsanlage nach DIN EN 15665 geplant werden?

Nein, die DIN EN 15665 dient als Vorlage für die Regelsetzer in den Mitgliedsländern der EU.